LENDERS: Wahlrechtsreform könnte Problem der Überhang- und Ausgleichsmandate reduzieren
- Urteil des Staatsgerichtshofs fällt wie erwartet aus
- Rechtliche Klarstellung zur Berechnung erforderlich
WIESBADEN – „Diese Nummer hätte sich die AfD sparen können. Der Hessische Staatsgerichtshof hat heute die Beschwerde der AfD-Fraktion zur Berechnung der Sitzverteilung nach der Landtagswahl 2018 wie erwartet abgelehnt“, erklärt Jürgen LENDERS, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. „Deutlich geworden ist aber, dass es eine rechtliche Klarstellung zur Berechnung von Ausgleichs- und Überhangmandaten bedarf. Ungeachtet dessen kämpfen wir Freie Demokraten weiter für eine Wahlrechtsreform, die auch das Problem der Überhang- und Ausgleichsmandate reduziert. Wir haben einen Vorschlag gemacht, der eine Reduzierung der Wahlkreise vorsieht. Das würde nach unserer Überzeugung auch zu weniger Überhang- und Ausgleichsmandaten und zur bestmöglichen Abbildung des Wählerwillens führen.“