Landtagswahlgesetz

  • Schwarz-grünes Landtagswahlgesetz im zweiten Versuch rechtskonform
  • Verfassungsmäßiges Wahlrecht Grundlage der Demokratie
  • Zukünftige Wahlkreiseinteilung sollte Abweichung von maximal 15 % anstreben

 

WIESBADEN – Anlässlich der heutigen Zweiten Lesung zur Änderung des Landtagswahlgesetzes erklärt Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN für die FDP-Fraktion: „Mit der jetzt auf den Weg gebrachten Änderung des Landtagswahlgesetzes setzt Schwarz-Grün die Vorgaben des Staatsgerichtshofes um. Somit steht der Landtagswahl am 28. Oktober aus Sicht der Freien Demokraten rechtlich nix mehr im Wege. Ein rechtskonformes Landtagswahlgesetz hätte die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen schneller erreichen können, wenn Innenminister Beuth nicht zunächst auf die verfassungsrechtlich notwendige Neueinteilung einiger Wahlkreise hätte verzichten wollen und CDU und Grüne dann im Gesetzgebungsverfahren die rechtlichen Hinweise der Sachverständigen und der Opposition beachtet hätten, statt stur ihren Willen durchzusetzen. Ein verfassungsgemäßes Wahlrecht ist die Grundlage der parlamentarischen Demokratie.“

Hahn weiter: „Die Freien Demokraten legen dem Landtag heute zudem einen Entschließungsantrag vor. Nach unserer Ansicht sollte bei der Neueinteilung der Wahlkreise in der nächsten Wahlperiode eine Abweichung von maximal 15 Prozent der Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nach oben oder unten angestrebt werden.“