Landtagswahlgesetz

15.12.2017
  • Erster Anlauf ungenügend, zweiter Versuch mangelhaft, dritter gerade noch ausreichend

Anlässlich der heutigen Dritten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes  erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Die umfangreichen Änderungen am Gesetzesentwurf sind das Verdienst der demokratischen Oppositionsfraktionen. Wir Freie Demokraten haben der Auffassung des Innenministers widersprochen, man könne mit der Reform des Landtagswahlgesetzes noch bis zur nächsten Legislaturperiode warten. Es ist vollkommen unstreitig, dass das aktuelle Landtagswahlgesetz gegen die Toleranzgrenze von 25 Prozent und damit gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben verstößt. Der dann mit heißer Nadel gestrickte Gesetzesentwurf wies jedoch so viele Mängel auf, dass zu befürchten war, dass der verfassungswidrige Zustand durch den nächsten ersetzt werden sollte. Wir haben immer wieder aufgezeigt, dass die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Wahlkreise, die abstrakten Kriterien für die Neuzuschnitte sowie die konkreten Neuzuteilungen zwingend im Gesetz verankert werden müssen. Mit gleich zwei Änderungsanträgen hat Schwarz-Grün nun kurz vor knapp unsere Kritikpunkte aufgegriffen und die Wahlanfechtungsgründe beseitigt. Dies begrüßen wir ausdrücklich.

Es ist erfreulich, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken auf unser Drängen hin ausgeräumt werden konnten und das Ergebnis der Landtagswahl im kommenden Jahr damit nicht mehr anfechtbar wäre. Festzuhalten ist jedoch, dass der Umgang mit der Opposition bei einem für einen demokratischen Rechtsstaat so elementaren Thema wie dem Wahlrecht unwürdig war. Wahlrecht ist kein Mittel zum Machterhalt sondern hat demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen zu genügen. In Anlehnung an die Kriterien aus dem Schulbereich: Der erste Vorschlag des Innenministers war ungenügend, der zweite mangelhaft, jetzt wurde gerade noch ein ausreichend erreicht.“