Landtagswahlgesetz

  • Gesetzentwurf genügt verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht
  • Schwarz-Grün wählt ungenaue Bezugsgröße und veraltete Zahlen
  • Neuzuschnitte müssen begründet werden, um parteipolitisches Kalkül auszuschließen

Anlässlich der heutigen Zweiten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landtagswahlgesetzes erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Der vorliegende Gesetzentwurf ist untauglich, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Die Landesregierung steuert uns auf eine anfechtbare Landtagswahl im kommenden Jahr zu. Dies kann kein Demokrat wollen. Daher appellieren wir Freidemokraten an Schwarz-Grün, die massive Kritik aus der Anhörung ernst zu nehmen und den Gesetzentwurf nachzubessern. Angreifbar sind insbesondere die von den Koalitionsfraktionen zugrundegelegte Zahlengrundlage, die Bezugsgrundlage und die fehlenden Begründungen für die vorgenommenen Neuzuteilungen.

Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich ein verfassungsrechtliches Gebot, den Zuschnitt der Wahlkreise nicht unverhältnismäßig früh vorzunehmen. Außerdem müssen die besten verfügbaren Daten, in dem Moment, in dem der Zuschnitt erfolgt, zugrunde gelegt werden. Während der Gesetzentwurf sich auf Zahlen vom 31.12.2015 stützt, liegen bereits die Zahlen der Bundestagswahl 2017 vor. Diese unterscheiden sich von denen der Landtagswahl, da im Bund auch solche Personen stimmberechtigt sind, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben. Diese Differenz ist allerdings ermittelbar. Laut Bundeswahlleiter sind dies für Hessen insgesamt 9.776 Stimmen. Die Zahlen liegen aufgeschlüsselt nach jedem hessischen Wahlkreis vor und müssen nur von den Zahlen der Bundestagswahl abgezogen werden. Die Koalition kann sich jetzt nicht mehr hinter veralteten Zahlen verstecken und muss zur Neuberechnung antreten. Ansonsten flüchtet sich der Innenminister in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise in die Arbeitsverweigerung.

Zudem ist die von Schwarz-Grün gewählte Bezugsgröße untauglich. Denn statt die Anzahl der Stimmberechtigten zu wählen, nimmt die Koalition die Anzahl Deutscher in Bezug, die über 18 Jahre alt sind. Dies ist ungenau, da dann auch diejenigen Personen umfasst sind, die kein Wahlrecht besitzen oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.“

Greilich weiter:

„Darüber hinaus hält Schwarz-Grün es nicht für erforderlich, die vorgenommenen Neuzuteilungen zu begründen. Dabei haben die Experten in der Sachverständigenanhörung unisono erläutert, dass eine konkrete Begründung für jeden Einzelfall verfassungsrechtlich geboten ist. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen mehrere Neuzuteilungen denkbar sind. Denn Wahlrecht ist kein Mittel zum Machterhalt sondern hat demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen zu genügen. Wir unterstellen den Koalitionsfraktionen für die vorgenommenen Neuzuschnitte kein parteipolitisches Kalkül, aber es ist verfassungsrechtlich dringend geboten, die Begründung nachzuholen und den Gesetzesentwurf gerichtsfest zu machen. Daher fordern wir Freidemokraten die Koalitionsfraktionen auf, bessern Sie Ihren Gesetzesentwurf nach: Verwenden Sie aktuelles Zahlenmaterial, wählen Sie die exakte Bezugsgröße und begründen Sie die vorgenommenen Neuzuteilungen.“