Landtagsdebatte über Sozialstaat

03.03.2010

„SPD und Grüne wollen 20 Milliarden Euro mehr Geld für Hartz-IV-Regelsätze ausgeben und damit die Abgabenlast für alle diejenigen, die jeden Tag alles erarbeiten und den Karren ziehen, weiter erhöhen. Wir wollen diese Menschen entlasten. Das ist der Unterschied. Doch statt zu dem zu stehen, was die Gründerväter von Hartz-IV, also Wolfgang Clement, Gerhard Schröder und Joschka Fischer entwickelt haben, distanziert sich die SPD. Die Grünen ergehen sich in Klamauk und Schweiz-feindlichen Äußerungen“, so Florian Rentsch Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter sagte Rentsch:
„Wir müssen nun endlich schauen, was haben die sinnvollen Hartz-IV-Reformen den Menschen, die Hilfe benötigen, gebracht. Und gleich im Anschluss werden wir die Reform weiterentwickeln. Die Bundes-FDP wird dazu unter dem Titel „Aufstiegschancen schaffen – soziale Effizienz steigern: Deutschland vor der Neuausrichtung der Sozialpolitik“ kommende Woche ein Symposium veranstalten, an dem auch Wolfgang Clement teilnimmt.

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass es höhere Hartz-IV-Regelsätze geben muss. Es hat den im Gesetz geregelten Berechungsmechanismus kritisiert. Das hat auch der scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in dieser Woche in seinen Erläuterungen noch mal klar gemacht. Danach sind höhere Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu begründen. Das ist eine Klatsche für Rot-Grün, die das handwerklich zu verantworten haben.

Niemand hat die kritisiert, die ein schweres Schicksal haben. Kritisiert worden sind die, die nach dem die Tinte auf der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung noch nicht getrocknet war, sofort erklärt haben, jetzt müsse man mehr Geld ausgeben. Eine Steuerreform zur Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen, so wie wir es von Schwarz-Gelb wollen, sei jetzt unmöglich. Und das ist ein Fehler! Denn alles, was man verteilen muss, muss vorher erwirtschaftet werden. Wenn man nach einem solchen Urteil nur noch über Verteilungsgerechtigkeit und nicht mehr über Leistungsgerechtigkeit redet, macht man einen schweren Fehler! Es ist vereinbart worden, dass die Zuverdienstgrenzen ausgebaut werden. Zum Thema Leistungsgerechtigkeit haben wir auf den Weg gebracht, dass das Schonvermögen von 250,00 € pro Monat verdreifacht wird. Denn es geht bei Leistungsbereitschaft auch darum, dass derjenige, der sein Leben lang gearbeitet hat und einen Schicksalsschlag erleidet, nicht alles abgeben muss.

Aus unserer Sicht ist es absolut notwendig, dass wir die Aufnahme von Arbeit erleichtern, indem vor allen Dingen die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen bei Steuern und Abgaben entlasten.“