Landtagsdebatte über NPD-Verbot

07.03.2012

GREILICH: Nachvollziehbarer Verbotswille allein ersetzt nicht rechtliche Sorgfalt
„Die Landesregierung verfolgt Extremisten jeglicher Couleur gleichermaßen mit Härte und Unnachgiebigkeit.“

„Dabei ist jedoch im Hinblick auf ein Parteiverbot als ‚ultima ratio‘ des Rechtsstaats für die FDP-Fraktion glasklar: Nicht allein der nachvollziehbare politische Wunsch nach einem Verbot darf das maßgebliche Kriterium sein, das vermeintlich Erfolg verspricht. Der Staat darf sich zudem nicht in einem Verbotseifer taub und blind machen, indem er sich wichtiger Erkenntnisquellen, wie sie V-Leute darstellen, beraubt“, so Wolfgang GREILICH, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

Weiter erklärte Greilich in der heutigen Debatte über ein NPD-Verbotsverfahren:

„Es steht außer Frage, dass verfassungsfeindliche Parteien verboten werden können und müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat im gescheiterten, ersten NPD-Verbotsverfahren jedoch klare Regeln für ein Verbot aufgestellt. Diese müssen wir strikt beachten, wenn wir nicht erneut den Vertretern dieser Partei durch ein Scheitern des Verfahrens eine Bühne für ihre zu verurteilenden Aktivitäten bieten wollen.

Innenminister Boris Rhein tut deshalb gut daran, das politisch Wünschenswerte von den konkreten rechtlichen Fragen eines Parteiverbots zu trennen und dem hessischen Verfassungsschutz seine Möglichkeiten zu erhalten. Denn auch wenn es schmerzt, gilt das Rechtsstaatsgebot zunächst einmal auch für Parteien am rechten oder linken Rande der Gesellschaft. Die rechtsgültige Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei und ihr sodann folgerichtiges Verbot ist aber Sache des Bundesverfassungsgerichts, nicht etwa des politischen Zeitgeistes.“

Es sei unerträglich, wenn die in der Sache verfassungsrechtlich gebotene Sorgfalt von interessierter Seite als Unwillen oder gar „hinderlich“ diskreditiert werde. Greilich machte klar: „V-Leute bleiben als Augen und Ohren des Verfassungsschutzes in der rechten Szene unabdingbar. Deshalb werden wir mit Bedacht weiter an dem Ziel arbeiten, ein rechtssicheres Verbotsverfahren einzuleiten, sobald und sofern die Bedingungen hierfür gegeben sind.“