Landespolizeibeauftragter

06.06.2013

DR. BLECHSCHMIDT: Deutliche Kritik der Anzuhörenden zu rot-grünem Gesetzentwurf – Ablehnung seitens Polizeigewerkschaften und Sachverständigen

„Der heute angehörte rot-grüne Gesetzentwurf für einen Landespolizeibeauftragten unterscheidet sich kaum von dem Entwurf, der bereits vor drei Jahren im Ausschuss diskutiert wurde. Entsprechend enttäuscht waren auch viele der Anzuhörenden, dass SPD und Grüne offensichtlich nicht willens oder fähig waren, die Entwicklung seit 2010 zu berücksichtigen. Selbst Befürworter der Einführung eines Landespolizeibeauftragten sehen daher einen dringenden Ergänzungs- beziehungsweise Änderungsbedarf des Gesetzes. Bei Polizeigewerkschaften, aber auch Sachverständigen und Zivilorganisationen wie Mehr Demokratie e.V. ist der Entwurf sogar in der Anhörung komplett durchgefallen“, erklärte Dr. Frank BLECHSCHMIDT, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter erklärte Blechschmidt:

Es ist zudem für uns völlig unverständlich, warum das Amt des Ansprechpartners der Polizei von den einbringenden Fraktionen pauschal als nicht ausreichend abgetan wird. Auch die Anzuhörenden haben diese Sichtweise keineswegs untermauert. Es sei daher in diesem Zusammenhang betont, dass Hessen durch die Schaffung eines Ansprechpartners gemeinsam mit Berlin und Sachsen-Anhalt führend beim Umgang mit internen Beschwerden ist. Entsprechend halten wir ein Gesetz für einen weiteren Beauftragten für unnötig.“