Landesentwicklungsplan

15.05.2013

ROCK: Kein ideologischer Ausbau der Windenergie auf Kosten der Verbraucher – Landesentwicklungsplan zeigt Augenmaß der Landesregierung

„Es ist schon abenteuerlich, dass die Grünen beim Landesentwicklungsplan fortlaufend von einer Verhinderungsplanung der Landesregierung sprechen: In allen drei Regionen Hessens liegen derzeit Regionalplanentwürfe vor, die Vorrangflächen in der Größenordnung von knapp über zwei Prozent bis über drei Prozent enthalten. Auch die regionalen Energiekonzepte haben gezeigt, dass die zwei Prozent, die nach dem Landesentwicklungsplan ausgewiesen werden sollen, erreicht werden können. Damit können in Hessen insgesamt Flächen für bis zu 4.000 neue Windkraftanlagen bereitgestellt werden, und das bei einem derzeitigen jährlichen Zubau von etwa 40 bis 50 Anlagen. Mit den so ausgewiesenen Flächen könnten über zwei Drittel des Strombedarfs in Hessen zukünftig aus Windenergie gewonnen werden. Vielleicht geht Frau Dorn vor diesem Hintergrund noch einmal in sich und erklärt dann, worin dabei eine Verhinderungsplanung liegen soll“, so Rene ROCK, energiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Rock weiter:

„In ihrem ideologisch geführten Feldzug scheinen die Grünen auch jegliches Augenmaß für die Auswirkungen für die Menschen vor Ort, aber auch für die Natur verloren zu haben. Die Kriterien wie ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu Siedlungen und der Konzentrationsgrundsatz sind eben nicht dazu da, den Ausbau der Windkraft zu verhindern, sondern um Wildwuchs zu vermeiden, die Belastungen für Mensch und Natur so gering wie möglich zu halten und damit – trotz Folgen wie Schattenschlag, Geräuschemissionen, Bedrängungswirkungen und Flächenverbrauch – Akzeptanz für den Umbau der Energieversorgung in Hessen zu schaffen. Die Grünen wollen dagegen beispielsweise im Einzelfall Windenergieanlagen sogar bis zu 600 Meter an Siedlungen heranrücken lassen. Zum wiederholten Mal hat Frau Dorn damit eindrucksvoll hinterlegt, dass den Grünen die Folgen für die Menschen vor Ort egal sind. Gleiches gilt für die Beeinträchtigungen der Natur, die mit Blick beispielsweise auf die Flächenversiegelung und die notwendigen Waldrodungen sowie die zu befürchtenden avifaunistischen Folgen nur noch eine untergeordnete Rolle spielen.

Es braucht zudem schon ein gehöriges Maß an Phantasie, wenn Frau Dorn die Windenergie pauschal als „kostengünstigste Variante“ für die Energiewende zu bezeichnet. Schon jetzt ist die durch mangelnde Netzkapazitäten bedingte Ausfallarbeit bei der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien auf über 420 Millionen kwh angewachsen, über 97 Prozent davon von Windkraftanlagen. Dies hatte Entschädigungszahlungen in Höhe über 33 Millionen Euro an die Stromerzeuger zur Folge. Die Anhebung der EEG-Umlage von knapp 3,6 auf fast 5,3 Cent pro Kilowattstunde für das Jahr 2013 zuzüglich der darauf anfallenden höheren Mehrwertsteuer führte zu einer massiven Strompreiserhöhung. Insgesamt wird eine Durchschnittsfamilie mit über 200 Euro jährlich zusätzlich belastet. Das heißt schlicht, dass der Verbraucher die von den Grünen hochgelobte Wirtschaftlichkeit der Anlagen auch bei weniger als 5,75 m/s Windgeschwindigkeit bezahlt! Ob dieser Umstände liegt die Vermutung nahe, dass es den Grünen in ihrem Ausbauwahn nur noch um aktive Lobbypolitik für Windenergieindustrie geht und sie die finanziellen Folgen gerade für Familien mit kleineren und mittleren Einkommen vollständig ausblenden.“

Der vorgelegte Landesentwicklungsplan stellt dagegen die richtigen Weichen für eine Windenergiepolitik mit Augenmaß, indem er die Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit einer wirtschaftlichen, sauberen und zukunftsfähigen Energieversorgung bei Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang bringt und damit die Voraussetzungen für einen sinnvollen Ausbau schafft. Die Mindestgeschwindigkeit von 5,75 m/s gewährleistet, dass Windkraftanlagen nur an besonders wirtschaftlichen Standorten mit ausreichender Windhöffigkeit errichtet werden. Nach Ausweisung von Flächen in der Größenordnung von Zwei Prozent der Landesfläche wird der Rest Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen, wodurch weiterer Flächenverbrauch vermieden wird. Mit dem Konzentrationsgrundsatz soll darüber hinaus eine Verspargelung der Landschaft verhindert werden. Mit alldem werden die Beeinträchtigungen für Bevölkerung und Natur so gering wie möglich gehalten. Deshalb werden wir den Plan auch weiterhin unterstützen und den Weg einer rationalen Energiewende weiterbeschreiten“, so Rock.