Landesentwicklungsplan

08.05.2013

LENDERS: Windkraft natur- und bürgerfreundlich umsetzen

„Die Anhörung zum Landesentwicklungsplan macht deutlich, dass die Landesregierung einen maßvollen Entwurf vorgelegt hat, der sowohl vernünftige Kriterien für die Umsetzung der Energiewende enthält, als auch die berechtigten Interessen von Umwelt, Natur und Anwohner berücksichtigt. Die Vereinbarungen des Energiegipfels werden auf diese Weise zielgerichtet umgesetzt“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS.

Lenders weiter:

„Wie im Rahmen des Energiegipfels vereinbart, sollen zwei Prozent der Landesfläche für Windräder ausgewiesen werden. Der Landesentwicklungsplan setzt hierfür die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die festgelegten Kriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen bereiten den Weg für einen vernünftigen Interessenausgleich bei der Ausweisung von Windvorrangflächen im Rahmen der Regionalplanung: Die Mindestgeschwindigkeit von 5,75 m/s gewährleistet, dass Windkraftanlagen nur an besonders wirtschaftlichen Standorten mit ausreichender Windhöffigkeit errichtet werden. Gleichzeitig wird der Rest der hessischen Landesfläche Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen, wodurch weiterer Flächenverbrauch sowie -versiegelung vermieden wird. Dies begrüßen auch die Umweltschutzverbände, so dass die Kritik an der 5,75m/s-Regelung von Seiten der Grünen für uns nicht nachvollziehbar ist.

Dass der Zwei-Prozent-Grundsatz für Vorrangflächen mit den Vorgaben des LEP erreicht werden wird, zeigen die in Aufstellung befindlichen Vorrangplanungen in den Regionalversammlungen und die regionalen Energiekonzepte. Mit dem Konzentrationsgrundsatz soll darüber hinaus eine „Verspargelung“ der Landschaft verhindert und damit die Beeinträchtigungen für Bevölkerung und Natur so gering wie möglich gehalten werden.

Der Hessische Energiegipfel hatte den Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Siedlungen auf 1.000 Meter festgelegt. Dem haben auch die Grünen zugestimmt. Plötzlich wollen Sie davon nichts mehr wissen und zumindest in Einzelfällen Windkraftanlagen deutlich näher an Siedlungsgebiete heranrücken lassen. Die FDP-Fraktion stellt bei den Grünen nicht nur in diesem Punkt eine zunehmende Zerrissenheit beim Thema Windkraft fest. Während sie auf der einen Seite Windkraft auf dem gesamten Landesgebiet ermöglichen wollen und sich gegen die Ausschlusswirkung von Windvorrangflächen stellen, bilden sich auf der anderen Seite gleichzeitig örtliche Bürgerinitiativen gegen einen unkontrollierten Ausbau der Anlagen – und zwar häufig initiiert von Grünen Parteigängern, beispielsweise wegen der Auswirkungen auf Flora und Fauna. Selbst BUND und NABU unterstützen die Position der Landesregierung, dass der weite Siedlungsabstand und die Begrenzung der Windenergienutzung auf Vorranggebiete eine noch höhere Akzeptanz in der Bevölkerung ergebe und deshalb von ihnen akzeptiert werde.“