Länderfinanzausgleich

15.12.2015
  • Klage hat Verhandlungen erst ermöglicht
  • Einwohnerveredelung und fehlende Anreizwirkung sind negativ
  • Schuldenbremse ist jetzt erst recht unverhandelbar

WIESBADEN – „Die Einigung der 16 Länder über die Frage der zukünftigen Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs und der Bund-Länder-Beziehungen bei der Finanzierung bewerten wir als positiven Schritt in die richtige Richtung. Es zeigt sich, dass der Druck, den die Geberländer mit ihrer Klage aufgebaut haben, Bewegung in die Verhandlungen gebracht hat und man sich um einen Kompromiss bemüht hat. Die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags sehen wir äußerst kritisch. Auch die fehlende Anreizwirkung ausgeglichene Haushalte zu schaffen und die Beibehaltung der Einwohnerveredelung sind der falsche Ansatz. Hier wäre der Bund gefragt gegebenenfalls noch nachzusteuern“, erklärte der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH.

Rentsch weiter:

„Dass man nicht alle Ziele aus hessischer Sicht erreichen konnte, ist zwar nachvollziehbar, aber insbesondere die willkürliche und zweifelhafte Einwohnerveredelung für die Stadtstaaten ist und bleibt ein Angriffspunkt für mögliche neue Klagen gegen den Länderfinanzausgleich. Es bleibt dabei, dass es nicht nachvollziehbar ist, warum ein Bremer oder ein Hamburger mehr wert sein soll, als ein Frankfurter, Stuttgarter oder Kölner. Auch die Ballungsräume in den anderen Bundesländern haben entsprechende Kosten zu tragen.“