Länderfinanzausgleich

31.01.2013

GREILICH: Neugliederung der Bundesländer als Alternative zu Reform des Länderfinanzausgleichs – Nehmerländer müssen sich entscheiden

„Wir sind fest davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe feststellen wird, dass der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen unsolidarischen und ungerechten Form verfassungswidrig ist. In seinem Urteil wird das Gericht möglicherweise Leitplanken und sicherlich Hinweise für eine Reform geben, jedoch keinen fertigen neuen Länderfinanzausgleich vorlegen. Aus diesem Grund gilt es, umsetzbare und tragfähige Vorschläge für eine Neuordnung zu erarbeiten und zu diskutieren, so wie es die liberalen Fraktionen aus den Geberländern in ihrem Gutachten getan haben. Ein deutlicher Hinweis geht in diesem Zusammenhang an all diejenigen, die sich gegen Verhandlungen gesperrt haben und nicht zu konstruktiven Gesprächen bereit waren: Sie sollten sich ganz schnell darauf einstellen, dass der Länderfinanzausgleich so, wie er aktuell ausgestaltet ist, nicht bleiben kann und wird“, erklärte Wolfgang GREILICH, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter erklärte Greilich:

„Warum das System ungerecht und unbedingt reformbedürftig ist, zeigt der Blick auf unser Nachbarland Rheinland-Pfalz: Zweifellos gibt es zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz eine Vielzahl an Berührungspunkten und gemeinsamen Interessen. So lebt und profitiert unser Nachbar maßgeblich von seiner Nähe zum Rhein-Main-Gebiet. Beispielsweise hängen die rheinland-pfälzischen Unternehmen am Frankfurter Flughafen wie an einem Lebensnerv. Deshalb muss auch klar sein, dass eine Verteilung, bei der Hessen alleine die Lasten trägt, während Frau Dreyer entspannt Wohltaten mit dem hier erwirtschafteten Geld verteilt, nicht länger funktionieren kann.

Für uns Liberalen gibt es auch eine eindeutige Alternative zu einer zügigen und gerechteren Neuordnung des Länderfinanzausgleichs – und zwar eine zügige Neugliederung der Bundesländer! Dann müsste Rheinland-Pfalz eben seine Selbstständigkeit aufgeben und die Einwohnerzahl Hessens stiege unter Einbeziehung des Nachbarlands auf rund zehn Millionen Menschen. Dies ist ohne Frage eine gut regierbare Größenordnung. Auch eine nur historisch erklärbare Störung im föderalen Gleichgewicht wie das kleine Saarland, dass mit rund einer Millionen ungefähr so viele Einwohner wie Hessens kleinster Regierungsbezirk Mittelhessen aufweist, kann einbezogen werden. Eine solche Neugliederung, bei der wir uns um unsere schwächeren Nachbarn kümmern, würde Hessen im föderalen Konzert stärken.“

„Diese Maßnahme hätte zur Folge, dass ein gerechter Ausgleich innerhalb des großen Bundeslandes erfolgen könnte. Daher lautet unsere klare Botschaft an Rot-Grün in Rheinland-Pfalz: Das Land und seine Regierung müssen sich entscheiden, ob sie ihre Selbstständigkeit aufgeben oder sich endlich ihrer finanziellen Verantwortung stellen möchten. Dazu gehört es vor allem auch, sich konstruktiv an einer Neuordnung des Länderfinanzausgleichs zu beteiligen. Die Zeit des sich gemütlich im Windschatten der Boomregion Rhein-Main Sonnens ist jedoch ein für allemal vorbei“, so Greilich.