Länderfinanzausgleich

30.07.2013

GREILICH: Belastungen durch Länderfinanzausgleich steigen um mehr als 25 Prozent an – Klage war richtiger und notwendiger Schritt für mehr Gerechtigkeit für Hessen

„Die Abrechnung des ersten Halbjahres belegt erneut überdeutlich, welche massiven Nachteile Hessen durch das ungerechte und leistungsfeindliche System des Länderfinanzausgleichs hinnehmen muss. So stiegen bisher die Belastungen im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als ein Viertel auf insgesamt fast eine Milliarde Euro an. Dass Hessens Steuerzahler damit in den ersten sechs Monaten im Schnitt 155 Euro an andere Bundesländer abgeben mussten, ist für uns ein deutlicher Beweis, dass unser Schritt, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen, richtig und notwendig war. Es ist unfassbar, dass die Oppositionsparteien polemisch gegen diese wichtige Klage gewettert haben, statt zukunftsorientiert und ideologiefrei gemeinsam mit den Regierungsparteien für das Wohl Hessens zu kämpfen. SPD und Grüne verraten aus rein parteipolitischer Motivation die Interessen der Hessen, während für uns das Land und seine Bürger an erster Stelle stehen“, erklärte Wolfgang GREILICH, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter erklärte Greilich:

„Wir sind fest davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe feststellen wird, dass der gegenwärtige bundesstaatliche Finanzausgleich verfassungswidrig ist. Denn es kann nicht sein, dass Hessen im Jahr 2012 vom vierten Rang bei den Steuereinnahmen pro Kopf nach den Ausgleichzahlungen auf den drittletzten Platz im bundesweiten Vergleich zurückgefallen ist. Nach dem Scheitern der Verhandlungen über eine Reform des Länderfinanzausgleichs können die Ungerechtigkeiten nur noch durch ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts beseitigt werden. Während Rot-Grün mit dem Geld aus dem Länderfinanzausgleich in anderen Ländern Wahlkampf betrieben und Wohltaten verteilten, ist es Hessen vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung und der Schuldenbremse aktuell nicht möglich, beispielsweise ein beitragsfreies Kita-Jahr zu spendieren. An derartigen Beispielen zeigt sich: Solidarität ist keine Einbahnstraße. Ein Ausgleichssystem, dass die Starken schwächt und die Schwachen nicht zu mehr Leistung und Eigenverantwortung motiviert, darf nicht weitergeführt werden.
Wir als Liberale haben bereits früh erkannt, dass es zum Wohle Hessens einer Reform bedarf und dass ein Aufschieben einer Neuregelung bis 2020 wegen der offensichtlichen Benachteiligung der Geberländer nicht haltbar ist. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen drei Jahren viele Hebel in Bewegung gesetzt, um gemeinsam mit Experten und Kollegen aus anderen Geberländern über effektive Veränderungen des aktuellen Systems des Länderfinanzausgleichs zu beraten. Ergebnis dieser Beratungen war ein Modell, das unter anderem auf eine Reform der Verteilung der Gemeinschaftsteuern setzt. Die derzeitige Zerlegung der Lohnsteuer nach dem Wohnsitzprinzip gibt zwar einen Anreiz zur Einwohnermaximierung für die Länder, nicht aber zur Maximierung ihrer Wirtschaftskraft. So muss beispielsweise Hessen für alle Pendler, die täglich aus Rheinland-Pfalz kommen, die Infrastruktur bereit stellen, aber Rheinland-Pfalz bekommt nach dem jetzigen System das Geld. Daher schlägt das erarbeitete Modell vor, dass das Betriebsstättenprinzip mindestens zur Hälfte bei der Lohnsteuerzerlegung Anwendung findet. Im Ergebnis führt das Modell, das auf aktualisierten Zahlen von 2012 beruht, auf Grundlage der vorgeschlagenen Änderungen schließlich zu der von der FDP-Fraktion geforderten stärkeren Steuerautonomie der einzelnen Bundesländer und stärkt den Wettbewerb zwischen den Bundesländern. Auf diese Weise erhoffen wir uns ein insgesamt gerechteres und stärker leistungsorientiertes System des Länderfinanzausgleichs.“