Ladenöffnungszeiten

04.12.2014

LENDERS: Mehr Flexibilität und Rechtssicherheit für Gewerbetreibende und Kommunen – Verbraucher, Arbeitnehmer und Einzelhändler profitieren von einer transparenten Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes an die Realitäten

Seit einigen Jahren beschäftigen die gesetzlichen Grundlagen zur Veranstaltung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen in Hessen gleichermaßen Kommunen, Gewerbetreibende, Verbände und Gerichte. Grund hierfür ist nach Auffassung der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, dass sich das Hessische Ladenöffnungsgesetz und insbesondere die Voraussetzungen für eine Sonn- oder Feiertagsöffnung in der Praxis nicht bewährt haben. Die daraus entstandene Rechtsunsicherheit ist zum Schaden der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Gewerbetreibenden, der ausrichtenden Städte und Gemeinden und nicht zuletzt auch der Beschäftigten. Aus diesem Grund hat die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes eingebracht (siehe Anlage), der die bestehenden Konflikte in verhältnismäßiger Art und Weise ausgleichen soll. Anlässlich der Vorstellung der Neuregelung im Hessischen Landtag erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher, Jürgen LENDERS:

„Durch die Vielzahl der Gerichtsverfahren in der jüngsten Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die derzeitige Regelung zur Veranstaltung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen in Hessen zu großer Verunsicherung bei den Kommunen und den Gewerbetreibenden geführt hat. Insbesondere das Erfordernis eines „Sonderereignisses“ in Form von Märkten, Messen oder Festen hat in einigen Fällen, bspw. in Darmstadt, zu Abgrenzungsschwierigkeiten und zu gezwungenen Scheinveranstaltungen geführt, die in einigen Fällen rigoros unterbunden, in anderen Fällen eher großzügig als Grund für die Öffnung von Verkaufsstellen akzeptiert wurden. Es kann allerdings nicht im Sinne aller Betroffenen sein, bezüglich der Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden und durch die bestehenden Rechtsunsicherheiten einen Flickenteppich in Hessen entstehen zu lassen. Wir schlagen daher vor, das Erfordernis eines Sonderereignisses ersatzlos zu streichen. Dies würde den bei Fortbestand der Regelung sicher zu erwartenden weiteren Gerichtsverfahren, den daraus entstehenden finanziellen Belastungen für alle Beteiligten und der Unsicherheit für die veranstaltenden Kommunen und die Gewerbetreibenden ein Ende setzen und nachvollziehbare Kriterien für eine Sonntagsöffnung schaffen.“

LENDERS weiter:

„Unser Vorschlag zielt darauf ab, die hessische Gesetzeslage an die Realitäten anzupassen und zwischen den Interessen von Verbrauchern, Einzelhändlern und Arbeitnehmern einen fairen und für alle transparenten Ausgleich zu schaffen, ohne dabei den verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutz in seinem Bestand zu gefährden: Auch in Zukunft soll es bei einem maximalen Zeitraum von sechs Stunden bleiben, die Ladenöffnung an hohen Feiertagen bleibt ausgeschlossen. Ebenso wollen wir es auch in Zukunft bei maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr pro Gemeinde – bzw. bei größeren Städten pro Gemeindebezirk – belassen. Gerade in größeren Städten wie Frankfurt, Kassel, Darmstadt oder Wiesbaden sollen verkaufsoffene Sonntage zukünftig jedoch auch nur in einzelnen Stadtteilen ausgerichtet werden können, ohne dass dafür einer der vier verkaufsoffenen Sonntage für die übrigen Stadtteile verbraucht würde. Dies schafft mehr Chancengleichheit für den Einzelhandel in Stadtteilen, die nicht im absoluten Innenstadtkern liegen und bei verkaufsoffenen Sonntagen daher derzeit abgekoppelt werden.“

„Die Differenziertheit unserer Änderungsvorschläge zeigt, dass es uns beileibe nicht um eine Relativierung oder gar Abschaffung des verfassungsrechtlich verbrieften Schutzes des Sonntags als Tag der Erholung für die Arbeitnehmer geht, sondern um eine Flexibilisierung der bestehenden Möglichkeiten mit Augenmaß. Wir wollen damit die Entscheidungsmöglichkeiten der Kommunen stärken, für gerechtere Voraussetzungen gerade für kleine Einzelhandelsbetriebe im Wettbewerb mit Einkaufszentren und vor allem dem Internethandel sorgen und dem Verbraucher die Gelegenheit geben, auch weiterhin an einer überschaubaren Anzahl von Sonn- oder Feiertagen das besondere Erlebnis des unbeschwerten Einkaufsbummels an einem freien Tag genießen zu können.“

Download des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion als PDF-Datei.