Ladenöffnungszeiten

18.12.2014

LENDERS: Regeln zu verkaufsoffenen Sonntagen müssen an die Lebenswirklichkeiten angepasst werden – Moderate Flexibilisierung nützt Verbrauchern, Handel und Arbeitnehmern gleichermaßen

Zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag zur Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher, Jürgen LENDERS: „Die bestehenden Regelungen zur Veranstaltung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen haben sich als praxisfern und intransparent erwiesen. Insbesondere die Voraussetzung, dass eine Öffnung ein sogenanntes „Sonderereignis“ wie ein Fest oder einen Markt voraussetzt, hat zu einer Vielzahl von Alibi-Veranstaltungen und einem Genehmigungsflickenteppich in hessischen Kommunen geführt. Die daraus in diesem Jahr entstandenen Gerichtsverfahren mit komplizierten juristischen Abwägungen haben gezeigt, dass die geltende Regelung gleichermaßen für die veranstaltenden Kommunen, Gewerbetreibende, Verbände und auch die Arbeitnehmer alles andere als vorteilhaft ist. Zudem müssen dringend gerechtere Voraussetzungen gerade für kleine Einzelhandelsbetriebe im Wettbewerb mit Einkaufszentren und vor allem dem Internethandel geschaffen werden. Wir sind daher der Auffassung, dass die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten an die Realitäten anzupassen sind und eine moderate Flexibilisierung erfolgen sollte.“

„Wir schlagen konkret vor, das Erfordernis eines Sonderereignisses ersatzlos zu streichen. Dies würde den bei Fortbestand der Regelung sicher zu erwartenden weiteren Gerichtsverfahren, den daraus entstehenden finanziellen Belastungen für alle Beteiligten und der Unsicherheit für die veranstaltenden Kommunen und die Gewerbetreibenden ein Ende setzen und nachvollziehbare Kriterien für eine Sonntagsöffnung schaffen. Auch in anderen Bundesländern wie Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz gibt es ebenfalls kein Erfordernis eines Sonderereignisses. Mit dieser moderaten Änderung werden die Interessen von Verbrauchern, Einzelhändlern und Arbeitnehmern zu einem fairen und für alle transparenten Ausgleich gebracht, ohne dass dabei der verfassungsrechtlich garantierte Sonntagsschutz gefährdet würde. Da es auch in Zukunft bei der Begrenzung auf vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage bleiben und auch die wichtigen Feiertage wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten nicht freigegeben werden sollen, können wir die Befürchtungen, dass es zu einer uferlosen Ausweitung kommen könnte, nicht nachvollziehen. Im Gegenteil gibt es gerade im Einzelhandel viele Arbeitnehmer, die gerne für eine begrenzte Anzahl an Sonn- oder Feiertagen arbeiten, weil nicht nur eine besonders positive Stimmung bei den Kunden wahrzunehmen ist, sondern dies mit entsprechenden Zulagen und Freizeitausgleich verbunden wird.“

„Wir hoffen, dass die reflexartigen negativen Äußerungen zu unseren Vorschlägen angesichts der Tatsachen noch einmal kritisch überdacht werden und die Neuregelung nicht etwa nur zum Vorteil der Gewerbetreibenden, sondern auch für die Verbraucher und eben gerade die Arbeitnehmer, breite Zustimmung im Hessischen Landtag findet.“