Ladenöffnung an Sonntagen

02.05.2016

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz der „Allianz für den freien Sonntag“ erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS: „Die Ankündigung der Allianz und insbesondere von Ver.di, man wolle verkaufsoffene Sonntage „verstärkt überprüfen lassen“, zeigen gerade, dass eine maßvolle und rechtssichere Neuregelung dringend notwendig ist, wenn Kommunen und Einzelhandel auch künftig solche Veranstaltungen durchführen können sollen. Unser Vorschlag war es gerade, keine Ausweitung der wie bisher maximal vier Sonn- oder Feiertagsöffnungen vorzunehmen, sondern lediglich den Anlassbezug aus dem Gesetz zu streichen. Gerade die Ausführungen der Bündnispartner heute haben gezeigt, dass selbst nach den jüngsten Urteilen die Abgrenzung, wann ein Fest oder Markt örtlich so prägend ist, dass dadurch auch eine Ladenöffnung gerechtfertigt ist, im Einzelfall auch weiterhin äußerst schwierig sein wird. Die kritische Haltung gegenüber den Interessen der Bürger, des Einzelhandels und auch vieler Beschäftigter, die aus der Argumentation der Vertreter von Kirchen und Gewerkschaften spricht, überrascht nicht, geht jedoch an den Realitäten unserer modernen Gesellschaft vorbei: Wir brauchen eine Regelung, die im verfassungsrechtlichen Rahmen den Sonntagsschutz, die Wettbewerbschancen des Handels, das Erholungs- und Freizeitinteresse der Bürger und Planungssicherheit für die Kommunen in Einklang bringt.“

Weiter erklärte Lenders:

„Angesichts unserer äußerst moderaten Vorschläge, durch die kein Arbeitnehmer auch nur einen Sonntag mehr im Jahr arbeiten muss als bisher, nun den Untergang unserer kulturellen Grundlagen heraufzubeschwören, verwundert doch sehr: Zum einen gibt es jetzt schon in vielen Branchen – weil es entweder wie in der Gastronomie prägend oder für das Funktionieren eines Landes wie beispielsweise bei Tankstellen wichtig ist – selbstverständlich Sonntagsarbeit mit den entsprechenden Zuschlägen für die Arbeitnehmer. Und zum anderen wird auch in den katholisch geprägten europäischen Ländern Spanien und Italien um die Frage kein so grundsätzlicher Streit geführt wie hierzulande – dort ist Einkaufen an einem Sonntag normal. Keiner würde behaupten, dass es angesichts dieser Tatsachen kein Familienleben und Freizeit zur Erholung für die Betroffenen mehr gäbe. Wir plädieren daher auch weiterhin dafür, eine kleine Anpassung zum Wohle aller Beteiligten – wie wir sie vorgelegt haben – im Gesetz vorzunehmen und in den bestehenden engen Grenzen maximal vier Sonntagsöffnungen im Jahr auch ohne Sonderereignis zu erlauben.“