Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen

21.10.2016
  • Ignoranz von CDU und Grünen führt zu chaotischen Zuständen bei verkaufsoffenen Sonntagen
  • Anlassbezug im Ladenöffnungsgesetz muss endlich abgeschafft werden

Anlässlich der jüngsten Absagen (beispielsweise der Mand(t)elsonntag Limburg) und Gerichtsverfahren (verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Frankfurter Buchmesse in dieser Woche) erklärte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH: „Die Ignoranz der schwarz-grünen Koalition gegenüber einem wichtigen Problem für Kommunen und Einzelhändler trägt weiter fröhlich ihre Früchte: Wir beobachten seit Jahren, dass es immer schwieriger wird, verkaufsoffene Sonn- und Feiertage rechtssicher zu veranstalten. Selbst traditionsreiche verkaufsoffene Sonntage werden aus Angst vor juristischen Auseinandersetzungen und vergeblich aufgewendeten Kosten vorsorglich abgesagt. Und dort, wo keine „freiwillige“ Absage erfolgt, werden Gewerbevereine und Kommunen mit Klagen überzogen. Der Schaden für einen bereits geplanten, dann aber wieder abgesagten verkaufsoffenen Sonntag kann dabei schnell mehrere zehntausend Euro betragen. Grund allen Übels ist der so genannte „Anlassbezug“ im hessischen Ladenöffnungsgesetz, der als Voraussetzung für eine Sonntagsöffnung ein Sonderereignis wie einen Markt, ein Fest oder eine Messe voraussetzt und das nach Auffassung der Verwaltungsgerichte einen direkten örtlichen Bezug zu den örtlichen Geschäften haben muss. Da diese Frage in fast allen Fällen zu Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen geführt hat, haben wir bereits vor über zwei Jahren vorgeschlagen, das Erfordernis eines Sonderereignisses aus dem Gesetz zu streichen, wie dies zum Beispiel auch in Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen der Fall ist. Bedauerlicherweise für alle Beteiligten ist dieser Vorschlag bei CDU, Grünen und auch SPD auf taube Ohren gestoßen. Stattdessen lässt man Kommunen und Einzelhändler mit voller Absicht gegen die Wand laufen.“

Rentsch weiter:

„Weder Veranstalter noch wir fordern, zusätzlich zu den bereits jetzt theoretisch maximal zulässigen vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen im Jahr – bei denen wichtige Feiertage ohnehin ausgeschlossen sind – Ladenöffnungen zu erlauben. Es geht lediglich darum, eine unbefriedigende Rechtslage zu beseitigen und für Planungssicherheit für Einzelhändler, Kommunen, Beschäftigte und Kunden zu sorgen. Kein Arbeitnehmer muss bei Streichung des Sonderereignisses künftig mehr arbeiten. Stattdessen wäre dies ein wichtiger Beitrag, um gerade die Innenstädte angesichts der scharfen Konkurrenz durch den Online-Handel zu stärken und Leerstandswüsten sowie der Gefährdung von Arbeitsplätzen im Einzelhandel vorzubeugen. Zumindest die CDU-Mittelstandsvereinigung hat dies offensichtlich mittlerweile verstanden und sich unserer Forderung angeschlossen. Die CDU bleibt hiervon weiter unbeeindruckt, zum Schaden für Städte, Gemeinden, Bürger und Einzelhandel.“

 

Eine am heutigen Tage eingereichte Kleine Anfrage an die Landesregierung, welche die Folgen der derzeitigen Situation für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage in hessischen Kommunen abfragt, finden Sie hier.