Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
- Ernsthafte Auseinandersetzung mit Problematik um Sonntagsöffnungen leider Fehlanzeige
- Rechtsichere Lösung wäre im Interesse von Kunden, Einzelhändlern und auch von Beschäftigten
Anlässlich der heutigen endgültigen Ablehnung eines Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag zum Ladenöffnungsgesetz erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jürgen LENDERS: „Wir bedauern, dass alle unsere Versuche, eine sinnvolle und äußerst moderate Neuregelung des Ladenöffnungsgesetzes in Hessen zu erreichen, nun gescheitert sind. Dabei haben wir ganz besonders in diesem Jahr gesehen, wie dringend notwendig eine rechtsichere Lösung für alle Beteiligten ist: Rechtsstreitigkeiten gab es unter anderem in Frankfurt um die Sonntagsöffnung anlässlich der Musikmesse, in Neu-Isenburg sowie in Weiterstadt im Zusammenhang mit dem Spargelfestival. Andernorts wie in Offenbach oder Bad Soden hat man – aus Angst, vor Gericht zu landen – gleich auf verkaufsoffene Sonntage verzichtet. Die Schäden für veranstaltende Kommunen, Gewerbevereine oder auch Schausteller sind immens. Werden die bestehenden rechtlichen Unklarheiten nicht beseitigt, wird es in Zukunft nur noch in absoluten Ausnahmefällen und sehr vereinzelt verkaufsoffene Sonntage geben. Dies wäre nicht nur für den Einzelhandel in Zeiten einer immer stärker werdenden Konkurrenz aus dem Internet und für die Kunden äußerst nachteilig, sondern auch für die Beschäftigten – denn viele Angestellte nehmen gerne die Möglichkeit wahr, beispielsweise über Zuschläge für Feiertagsarbeit oder gegen Freizeitausgleich auch ausnahmsweise an Sonntagen zu arbeiten. Wie abstrus die Behauptung ist, unser Gesetzentwurf hätte größere gesellschaftliche Umbrüche hervorgerufen, zeigt auch der Blick auf andere Branchen wie der Gastronomie oder von Tankstellenbetrieben, bei denen Sonntagsabreit wichtig und Gang und Gäbe ist oder in andere europäische Länder wie Italien oder Spanien, wo dies völlig unproblematisch funktioniert.“
Lenders weiter:
„Wir brauchen dringend eine Regelung, die im verfassungsrechtlichen Rahmen den Sonntagsschutz, die Wettbewerbschancen des Handels, das Erholungs- und Freizeitinteresse der Bürger und Planungssicherheit für die Kommunen in Einklang bringt. Wir hatten daher vorgeschlagen, dass es künftig keinen Anlass wie ein Fest oder einen Markt mehr braucht, um einen verkaufsoffenen Sonn- oder Feiertag zu veranstalten. Da wir die maximale Zahl von vier Sonn- und Feiertagsöffnungen ebenso beibehalten wollten, wie die zeitlichen Begrenzungen und den Schutz hoher Feiertage, hätte auch mit unserer Änderung kein Arbeitnehmer auch nur einen zusätzlichen Tag arbeiten müssen!“
„Auch mehrfache Versuche, die Vertreter der schwarz-grünen Koalition zu einem Kompromiss zu bewegen, um endlich eine sinnvolle Regelung in Hessen zu finden, sind leider gescheitert. Stattdessen werden sich jetzt, landauf landab, die Kommunen und Veranstalter weiterhin damit auseinandersetzen müssen, dass die so genannte „Allianz für den freien Sonntag“ ihre Ankündigung wahr macht und auf breiter Front Klagen anstrengt, um verkaufsoffene Sonntage zu verhindern. Den Schaden, den alle Beteiligten hierbei nehmen, haben CDU, Grüne und SPD gemeinsam zu vertreten, weil sie einem bekannten Problem weiterhin tatenlos zusehen.“