Kulturgutschutzgesetz

13.04.2016

Zur öffentlichen Anhörung zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts im Bundestag bekräftigen die Freien Demokraten ihre Forderung, den vorliegenden Gesetzentwurf grundsätzlich zu überarbeiten, um unangemessene Eingriffe in das Eigentumsrecht zu vermeiden und Schaden für den deutschen Kunstmarkt abzuwenden. Dazu erklärte die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Nicola BEER:

„Mit dem vorgeschlagenen Gesetz werden Händler und Sammler unter Generalverdacht gestellt. Die freie Verfügung über Eigentum wird so weit eingeschränkt, dass man von einer teilweisen Enteignung sprechen muss. Nicht umsonst wurde in einem ersten Referentenentwurf recht unumwunden zugegeben, dass das Gesetz der öffentlichen Hand ermöglichen wird, Kulturgüter preisgünstiger als auf dem internationalen Markt zu erwerben. Wir als Freie Demokraten haben von Anfang an deutlich gemacht, dass es ein wesentlich besserer Ansatz wäre, etwa nach britischem Vorbild mit der Einführung eines staatlichen Vorkaufsrechts zu marktüblichen Preisen zu verhindern, dass ‚national wertvolles Kulturgut‘ das Bundesgebiet verlässt.

Denn die von der Bundesregierung geschaffene Lage führt bereits heute dazu, dass wichtige Kunstwerke vorsorglich aus Deutschland ausgeführt werden. Dies wird absehbar zu einer Marginalisierung des deutschen Kunsthandels führen. Entsprechend fordern wir die schwarz-grüne  Landesregierung auf, endlich auf Bundesebene die Initiative zu ergreifen und diese absehbar negative Entwicklung zu verhindern. Zudem werden wir einen Berichtsantrag einbringen, der sich dezidiert mit  den Auswirkungen auf Hessen befassen wird.“

Weiter erklärte Beer:

„Aber auch in einer ganzen Reihe von anderen Punkten bleibt das Gesetz problematisch und so unbestimmt, dass Rechtsunsicherheiten und bürokratische Vorschriften Händler und Sammler in Deutschland bedrohen. Dies betrifft bei weitem nicht nur Kunstwerke, sondern etwa auch Münzen und naturwissenschaftliche Objekte. Insbesondere die Abgeordneten der CSU sollten der Einschätzung ihrer Staatsregierung folgen und sich dafür einsetzen, dass die bisher vorgesehenen Alters- und Wertgrenzen, die eine Ausfuhr in den Binnenmarkt genehmigungspflichtig machen, zumindest deutlich angehoben werden. Auch die Sorgfaltspflichten beim gewerblichen Inverkehrbringen sind mitunter wenig praktikabel.

Unter diesen Umständen wäre es aber nach wie vor das Beste, den Gesetzentwurf auf die weniger umstrittenen Regelungen zur Unterbindung der Einfuhr antiker Raubkunst und zur Rückgabe illegal gehandelten Kulturguts zunächst zu beschränken. Dies würde Staatsministerin Grütters dann auch die nötige Zeit verschaffen, um endlich die überfällige Einbeziehung der betroffenen Akteure auf Augenhöhe nachzuholen.“