Krankenhausgesetz

14.12.2010

Florian Rentsch: Neues Krankenhausgesetz ist gut für die Menschen in Hessen
Mit der Novellierung des hessischen Krankenhausgesetzes setzen wir Maßstäbe auf Länderebene.

Rentsch, der zugleich auch gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, betonte heute im Rahmen der zweiten Lesung des neuen Krankenhausgesetzes im Hessischen Landtag:

„Es geht vor allem um eine nachhaltige Verbesserung der Qualität im Krankenhauswesen und in der gesundheitlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. Dies haben wir mit beispielhaften Neuregelungen und Weiterentwicklungen, etwa in der Krankenhausplanung, sichtlich erreicht.

Qualitätsverbesserung ist eines der wichtigsten Ziele, die wir im Zuge der Neufassung des Gesetzes verfolgt und auch erzielt haben. Angefangen bei der Krankenhaushygiene über Transplantationsvorschriften bis hin zur Einrichtung von Ethikbeauftragten und der Stärkung des Sozialdienstes: Wer in einem hessischen Krankenhaus aufgenommen wird, sollte die beste medizinische Versorgung erfahren. Im Gegensatz zur SPD und den Grünen machen wir jedoch nur Vorgaben, wo das auch notwendig ist. Die Krankenhäuser können durchaus selbst und besser die Qualität ihrer Versorgungsleistungen sichern, als dies staatsmedizinische Vorgaben a là Ulla Schmidt vermögen.

Auch die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure vor Ort bringen wir stärker voran. Über eine patientenbezogene, interdisziplinäre Vernetzung zwischen stationären und ambulanten Gesundheitseinrichtungen oder beispielsweise über die Möglichkeit zur Errichtung von ärztlichen Weiterbildungsverbünden werden wir eine noch effektivere und ganzheitliche Gesundheitsversorgung für die Menschen in Hessen erreichen. Wir wollen Synergieeffekte nutzen und den Krankenhäusern Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Regionale Gesundheitskonferenzen werden zugleich eine Art Monitoringfunktion erfüllen. Damit wird es zukünftig noch leichter möglich sein, gemeinsam und abgestimmt auf Entwicklungen zu reagieren und Versorgungsdefizite abzubauen.

Das novellierte Krankenhausgesetz ist ein wichtiger und notwendiger Schritt zu mehr Qualität und Effektivität, aber auch zu mehr Eigenständigkeit und Vereinfachung. Von dem Gesetz wird die hessische Krankenhauslandschaft profitieren, aber auch die medizinisch-ambulante Versorgung vor Ort. Am Ende sind es die Bürger, denen die Neuregelungen zugute kommen werden. Das ist gut, denn die Menschen stehen bei der FDP am Anfang aller Überlegungen.“