Korruptionsbekämpfung

16.11.2010

Dr. Frank Blechschmidt: „Bundeseinheitliches Gesetz statt verfassungswidrige Länderregelungen“

„Wenn wir Korruption wirksam bekämpfen wollen, brauchen wir dazu eine bundeseinheitliche Regelung. Der Vorschlag der SPD ist gut gemeint, hält aber den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht stand“, so Dr. Frank Blechschmidt, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

Weiter sagte Dr. Blechschmidt:

„Die Historie zeigt: Schon viele Anläufe sind dazu unternommen worden. Diese sind aber bisher meist aus grundsätzlichen Erwägungen im Bundesrat gescheitert. Vor allem ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer solchen Regelung nicht geklärt.

Wie zuvor bei einigen Bundesgesetzentwürfen, bestehen auch gegen diesen von der SPD vorgelegten Gesetzentwurf große verfassungsmäßige Bedenken. Grundsätzlich gilt für Tatverdächtige bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die von der SPD vorgeschlagene Regelung sieht bereits mit der Zulassung der Anklage, bei Einstellung des Strafverfahrens, bei dringendem Tatverdacht oder gar bei Feststellung von Verwaltungsbehörden die Aufnahme in ein ‚Korruptionsregister’ vor.

Unter Zuhilfenahme von unbestimmten Rechtsbegriffen, wie z.B.: „kein vernünftiger Zweifel“ und „durch geeignete Feststellungen“ von „geeigneten Gutachtern“, will die SPD Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen an einen Korruptionspranger stellen, ohne dass eine tatsächliche Verantwortlichkeit gerichtlich festgestellt ist.

Korruption und Bestechung behindern den fairen Wettbewerb und benachteiligen Unternehmer und Unternehmen, die sich an Gesetze halten. Das kann und darf der Staat nicht hinnehmen. Durchgreifender Erfolg ist aber nur dann möglich, wenn der Gesetzgeber eine einheitliche politische Botschaft sendet. Dies muss zentral auf Bundesebene geschehen. 16 unterschiedliche Länderreglungen helfen uns hier kein Stück weiter, sondern sorgen nur für Verwirrung, zusätzliche Bürokratie und Rechtsunsicherheit.“