Korruptionsbekämpfung

13.04.2011

Dr. Frank Blechschmidt: Anhörung war das Waterloo der Frau Faeser
„Alle Anzuhörenden haben bestätigt, dass es keiner gesetzlichen Initiative der SPD bedarf.“

Weiter sagte Dr. Blechschmidt:

„Auch die von der SPD. Daher war die Anhörung das Waterloo der Frau Faeser.

Wenn wir Korruption wirksam bekämpfen wollen, brauchen wir dazu eine bundeseinheitliche Regelung.

Wie zuvor bei einigen Bundesgesetzentwürfen, bestehen auch gegen diesen von der SPD vorgelegten Gesetzentwurf große verfassungsmäßige Bedenken. Das hat die Anhörung voll bestätigt. Grundsätzlich gilt für Tatverdächtige bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die von der SPD vorgeschlagene Regelung sieht bereits mit der Zulassung der Anklage, bei Einstellung des Strafverfahrens, bei dringendem Tatverdacht oder gar bei Feststellung von Verwaltungsbehörden die Aufnahme in ein ‚Korruptionsregister’ vor.

Unter Zuhilfenahme von unbestimmten Rechtsbegriffen, wie z.B.: „kein vernünftiger Zweifel“ und „durch geeignete Feststellungen“ von „geeigneten Gutachtern“, will die SPD Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen an einen Korruptionspranger stellen, ohne dass eine tatsächliche Verantwortlichkeit gerichtlich festgestellt ist. Das haben auch die Experten in der Anhörung kritisiert.

Korruption und Bestechung behindern den fairen Wettbewerb und benachteiligen Unternehmer und Unternehmen, die sich an Gesetze halten. Das kann und darf der Staat nicht hinnehmen. Durchgreifender Erfolg ist aber nur dann möglich, wenn der Gesetzgeber eine einheitliche politische Botschaft sendet. Dies muss zentral auf Bundesebene geschehen. 16 unterschiedliche Länderregelungen helfen uns hier kein Stück weiter, sondern sorgen nur für Verwirrung, zusätzliche Bürokratie und Rechtsunsicherheit.“