Kopftuchverbot

13.03.2015

GREILICH: Pauschales Kopftuchverbot ist verfassungswidrig – Landesregierung muss verbindliche Vorgaben des Verfassungsgerichts zügig umsetzen

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, wonach ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen mit deutschem Verfassungsrecht nicht vereinbar ist, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH:

„Das Bundesverfassungsgericht hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung aus dem Jahr 2003 zumindest ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen wegen Verstoßes gegen die Religionsfreiheit für verfassungswidrig erklärt. Unabhängig davon, dass die Freien Demokraten nach wie vor der Meinung sind, dass das Kopftuch symbolisch für ein Verständnis der Rolle der Frau in der Gesellschaft steht, das nicht unseren Werten wie Gleichberechtigung und Offenheit entspricht, respektieren wir die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, wonach der Eingriff in die Religionsfreiheit durch das Verbot schwerer wiegt als die abstrakte Gefährdung für die religiöse Neutralität des Staates. Wir müssen jetzt genau prüfen, welche Leitlinien das Bundesverfassungsgericht für die Abwägung im Einzelfall aufgestellt hat. Anschließend muss die Rechtslage in Hessen unverzüglich der verbindlichen Verfassungsauslegung aus Karlsruhe angepasst werden. Mit dieser Entscheidung hat das höchste Gericht ein deutliches Zeichen gesetzt, dass der Islam jedenfalls heute zu unserer Gesellschaft gehört.“