Konstituierung des Untersuchungsausschusses 19/3

  • Vergabepraxis im Innenministerium muss umfassend aufgeklärt werden
  • Freie Demokraten fordern hessisches Untersuchungsausschussgesetz
  • Landesregierung ist aufgefordert unverzüglich Akten vorzulegen

Anlässlich der heutigen Konstituierung des Untersuchungsausschusses 19/3 erklärte Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, stellvertretendes Ausschussmitglied der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Wie schon bei der Einsetzung der anderen beiden Untersuchungsausschüsse in dieser Legislaturperiode haben  wir auch in dieser ersten Sitzung wieder über die Verfahrensregeln gestritten. Die konstituierende Sitzung hat erneut gezeigt: Hessen braucht endlich ein eigenes Untersuchungsausschussgesetz. Für eine unverzügliche Aufklärung sind von allen Akteuren festgelegte und akzeptierte Regeln unabdingbar – insbesondere wenn wie im Fall der fragwürdigen Vergabepraxis im Innenministerium Dringlichkeit geboten ist. Wir erwarten, dass CDU und Grüne endlich ihrem Versprechen nachkommen und einen Entwurf für ein Untersuchungsausschussgesetz vorlegen, wie sie es in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart und wie wir Freie Demokraten es im Rahmen der Verfassungsreform mit Nachdruck gefordert haben. Wir werden nicht locker lassen, dass ein solches Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.“

Dr. h.c. Hahn weiter:

„Auch die Regierungsfraktionen sind sich der Dringlichkeit offenbar bewusst, schließlich haben sie dem Beweisantrag von FDP und SPD zugestimmt, wonach die Landesregierung alle den Sachverhalt betreffenden Akten unverzüglich vorzulegen hat.  Damit ist die Grundlage geschaffen, dass der Ausschuss seine Arbeit beginnen und die Vergabepraxis des Innenministeriums schnellstmöglich aufklären kann.“