Kompromissvorschlag zu Energiegipfel

08.11.2011

RENTSCH/GREILICH: FDP-Fraktion will Erfolg des Energiegipfels und legt gemeinsamen Kompromissvorschlag mit CDU zu § 121 HGO vor/Nun müssen sich SPD und Grüne bewegen, ansonsten keine Änderung des § 121

Das Thema wirtschaftliche Betätigung von Kommunen § 121 HGO ist eines der zentralen Knackpunkte bei der Suche nach einem Konsens beim hessischen Energiegipfel.

Florian RENTSCH, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag und Wolfgang GREILICH, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, haben heute Mittag in einem Pressestatement einen Kompromissvorschlag zum Thema wirtschaftliche Betätigung von Kommunen § 121 HGO vorgestellt, um den Energiegipfel zu einem Erfolg zu führen. Diesen Vorschlag haben wir zusammen mit unserem Koalitionspartner erarbeitet und die Vorsitzenden der Oppositionsfraktionen haben den Text erhalten. Den Kompromissvorschlag haben Rentsch und Greilich den Medien vorgestellt, verbunden mit der klaren Botschaft an SPD und Grüne, sich nun zu bewegen; ansonsten bleibt es bei der bisherigen Regelung zu § 121 HGO. Nachfolgend dokumentieren wir die zentralen Aussagen von Rentsch und Greilich im Wortlaut.

Wortlaut von Florian Rentsch:

„Für uns steht klar im Vordergrund, dass wir diesen Energiegipfel nicht scheitern lassen werden, weil wir den Erfolg wollen! Wir haben uns als Liberale an vielen Punkten sehr konstruktiv eingebracht. Ich glaube, dass niemand CDU und FDP vorwerfen kann, dass wir nicht auf die andere Seite zugegangen sind. Überhaupt erst der Ausstieg aus der Atomenergie hat diesen Energiegipfel ermöglicht. Dieser ist durch uns gekommen und realisiert worden und insofern beweist dies auch, dass wir bei diesem Thema wirklich sehr ernsthaft nach einem gemeinsamen Weg suchen. Eine der Themen, die leider auch von der Opposition über die Zeitungen am Wochenende diskutiert worden sind – ich bedauere sehr, dass vor allen Dingen die Grünen auch im Vergleich zu den Sozialdemokraten den Weg über die Medien gewählt haben – ist das Thema wirtschaftliche Betätigung von Kommunen §121 HGO. Dieser Paragraph ist durch liberale Initiative in diese hessische Gemeindeordnung gekommen. Jetzt ist §121 HGO ein bisschen zum Glaubenskampf geworden. Nach intensiven Diskussionen mit dem Koalitionspartner, haben wir jetzt einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der heute von der FDP-Fraktion so angenommen worden ist und den wir jetzt auch den Kollegen von Sozialdemokraten, Grünen wie auch der Linkspartei übermittelt haben.

Wir haben uns bei diesem Energiegipfel mehrfach bewegt. Beim Thema §121 HGO haben wir ein weiteres Mal gezeigt, dass uns der Erfolg dieses Energiegipfels wirklich wichtig ist. Wir erwarten jetzt von den Sozialdemokraten und auch den Grünen, dass sie sich jetzt selber bewegen. Das ist hier eine Gemeinschaftsarbeit und kein Diktat. Gemeinschaftsarbeit bedeutet, dass alle gemeinschaftlich ein Ergebnis erzielen und dass nicht einzelne wenige über Zeitungen oder andere Medien sozusagen Ergebnisse diktieren. Das kann nicht der Weg sein. Also der Ball liegt jetzt bei Rot und Grün. Ich sage abschließend: Sollte diese Einigung beim Thema §121 HGO mit den anderen Akteuren bei diesem Energiegipfel nicht herbeigeführt werden, wird es bei der alten Fassung bleiben. Dann wird es keine Änderung des §121 HGO geben. Nur wenn es ein gemeinschaftliches Aufeinander zugehen gibt, wird es eine Änderung geben.

Wortlaut von Wolfgang Greilich:

„Ich kann gleich anknüpfen und will noch in Erinnerung rufen, §121 HGO regelt eigentlich den Grundsatz, der für uns Liberalen natürlich ganz entscheidend ist: Privat vor Staat. Da wo Private in der Lage sind, entsprechende Aufgaben wahrzunehmen und im vernünftigen Interesse auch der Öffentlichkeit umzusetzen, dort sollen Gemeinden und Landkreise sich zurückhalten. Dort soll Privat vor Staat gehen. An sich braucht man überhaupt keine Änderungen. Florian Rentsch hat geschildert, dass wir in diesen Energiegipfel gegangen sind mit dem Ziel eines Konsenses. Und dieser Konsens erfordert, dass man sich bewegt. Wie wir das von anderen erwarten, machen wir deshalb hier auch den Kompromissvorschlag und sagen: Wir sind bereit, im Sinne des Energiegipfels eng begrenzt aus dem Bereich der Erzeugung Erneuerbarer Energien im § 121 HGO eine Öffnungsklausel einzubauen, die dort die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen, von kommunalen Beteiligungen erleichtert. Wir wollen allerdings auch festschreiben, dass dort, wo immer das geht, eine gemeindliche Beteiligung begrenzt sein soll auf die Hälfte des Kapitals, auf die Hälfte der Beteiligung, weil wir genau das, was uns immer wieder als Wunsch genannt wurde, auch entsprechend festschreiben wollen, dass dort nicht reine kommunale Gesellschaften entstehen. Nur dann, wenn keine private Beteiligung am Markt zu finden ist, wenn kein Beteiligungsinteresse besteht, dann kann der Anteil der Gemeinden auch über 50% liegen. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt, der uns sehr wichtig ist, ist: Wir wollen das, was §121 HGO bestimmt, also Privat vor Staat, auch etwas deutlicher in das Gesetz schreiben. Wir wollen hineinschreiben, dass künftig diese drittschützende Wirkung, also die Wirkung des §121 HGO als Bestimmung, auf die sich auch einzelne Bürger und auf die sich auch einzelne private Dritte berufen können, im Gesetz festgeschrieben wird, um zu unterstreichen, dass der Grundsatz Privat vor Staat keine Floskel ist, sondern ein politisches Programm, das auch rechtlich umgesetzt wird und auf das sich die Bürger berufen können.“

Download des Kompromissvorschlags im PDF-Format.