Kommunalwahlgesetz

12.02.2010

„Die Aussagen der SPD zum Kommunalwahlgesetz sind eine Verhöhnung und eine unglaubliche Arroganz gegenüber einzelnen Gemeindevertretern auf kommunaler Ebene“, so Dr. Frank Blechschmidt, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter sagte Dr. Blechschmidt:

„Das Kommunalwahlgesetz schafft mehr Beteiligungsrechte für frei gewählte Gemeindevertreter. Gerade in kleineren Gemeindeparlamenten mit bis zu 23 Gemeindevertretern repräsentieren gewählte Abgeordnete oft fünf Prozent der Wähler, sind aber an der Arbeit des Gemeindeparlaments kaum beteiligt. Das werden wir nun ändern. Es sollte in unserer Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein, dass ordentlich gewählte Volksvertreter auch an Entscheidungen und dem Entscheidungsprozess beteiligt sind.

Das als Klientelpolitik zu bezeichnen, ist eine Unverschämtheit gegenüber allen, die sich in Gemeinden oft ehrenamtlich politisch engagieren.“