Kommunalrecht

02.11.2011

BLECHSCHMIDT: Änderungen zur HGO-Reform bringt weitere Modernisierungen und Klarheit für Kommunen in Hessen

„Mit dem vorliegenden Änderungsantrag greifen die Koalitionsfraktionen einige der in der umfassenden Anhörung zur Sprache gekommenen Punkte auf, und setzen so weiterhin konsequent auf Modernisierung des hessischen Kommunalrechts“, so Dr. Frank BLECHSCHMIDT, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

Weiter erklärte Dr. Blechschmidt: „Der gemeinsam eingereichte Änderungsantrag von CDU und FDP enthält überwiegend Regelungen, die der Rechtsklarheit dienen sowie eine Vereinfachung der Rechtsanwendung in den Kommunen vor Ort beabsichtigen. So gab es in der Vergangenheit teilweise Unsicherheit hinsichtlich der Auslegung einzelner Vorschriften, die nun durch eindeutigere Fassung oder Ergänzungen klargestellt werden und den Anwendern Rechtssicherheit verschaffen.“ Einige weitere Änderungen brächten für die Kommunen neue Möglichkeiten der Nutzung moderner Kommunikationsmedien mit sich. So werde die Übertragung der Sitzungen von Kommunalparlamenten über das Internet behutsam ermöglicht, gleichermaßen die Möglichkeit, intern auch E-Mails für Einladungen zu Sitzungen zu nutzen, geschaffen. Auch solle es künftig nicht mehr möglich sein, Anträge zu stellen und durch anschließendes Verlassen der Sitzung eine Beschlussunfähigkeit der Gemeindevertretung mutwillig herbeizuführen.

„Auch die neu einzuführende Anstalt öffentlichen Rechts wird durch Klarstellungen und Ergänzungen weiter ausgestaltet und so zu einem rechtssicheren und attraktiven Instrument für die hessischen Kommunen. Mit der Vereinfachung des Austritts aus einem Zweckverband stärken wir die einzelnen Kommunen in ihrem verfassungsmäßig garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung“, so Blechschmidt weiter.

Abschließend erklärte Blechschmidt: „Alles in Allem runden wir so den bereits bestehenden Gesetzentwurf auf der Grundlage vieler Anregungen aus dem Anhörungsverfahren noch weiter ab und schaffen so gemeinsam eine gute Grundlage für die Zukunft der hessischen Gemeinden.“