Kommunales Abgabengesetz

21.03.2012

BAUER/DR. BLECHSCHMIDT: Kommunen können künftig zwischen mehreren Möglichkeiten bei Straßenausbaubeiträgen wählen

„Die Fraktionen von CDU und FDP im Hessischen Landtag haben über die Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes entschieden und damit den Weg für die Einführung so genannter wiederkehrender Straßenbeiträge frei gemacht“, erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Hessen, Alexander BAUER. „Dabei bleibt die bisherige Möglichkeit der Beitragserhebung nicht nur erhalten, sondern wird um eine Möglichkeit zur Streckung der Beiträge erweitert, um die bisher kritisierte starke Belastung der Anlieger einer Ausbaumaßnahme abzumildern. Dies war insbesondere für die FDP-Fraktion ein wichtiges Anliegen“, ergänzte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Frank BLECHSCHMIDT.

Einig waren sich Bauer und Dr. Blechschmidt darin, dass die neue Wahlmöglichkeit den Wünschen vieler Kommunen in Hessen entgegenkomme und ihren Handlungsspielraum stärke: „Die Städte und Kommunen sollen künftig per Satzung selbst entscheiden können, in welcher Form sie die Bürger an den Kosten für die Sanierung ihrer Straßen beteiligen wollen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Beschwerden und Klagen gegen teilweise sehr hohe Straßenausbaubeiträge, die gerade für Alleinstehende und Menschen mit geringen und mittleren Einkommen eine erhebliche Belastung darstellten. Mit der Option wiederkehrender Straßenbeiträge schaffen wir nun ein Instrument, das es den Kommunen erlaubt, innerhalb einheitlicher Abrechnungsgebiete die Abgabenlasten auf mehrere Schultern zu verteilen.“ Zugleich werde durch eine angemessene Übergangsregelung vermieden, dass Anlieger, die bereits zeitnah zu einem Ausbaubeitrag herangezogen worden seien, durch die wiederkehrenden Beiträge doppelt belastet würden.

„Wir wollen den Kommunen die Art der Beitragserhebung nicht vorschreiben und tragen durch die Beibehaltung und Erweiterung der Einmalbeiträge auch den Interessen derjenigen Kommunen Rechnung, die bei Einmalbeiträgen verbleiben wollen. Anders als der Vorschlag der SPD, verstößt der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen auch nicht gegen die Verfassung“, so Bauer. „Die bloße wortgleiche Übernahme der rheinland-pfälzischen Regelung, wie sie der SPD-Entwurf vorsah, hätte auch in Hessen Rechtsunsicherheit bei Bürgern wie Kommunen gleichermaßen ausgelöst“, sagte Dr. Blechschmidt. „Die verfassungskonforme Ausgestaltung der Abrechnungsgebiete kann der Gesetzgeber aufgrund der hessenweit sehr verschiedenen Situation der Kommunen nicht starr vorgeben. Im Gegenteil, dies war einer der Gründe für die Bedenken des VG Koblenz, dass im August 2011 die rheinland-pfälzische Regelung für verfassungswidrig erachtet und die Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hatte“, so Dr. Blechschmidt weiter.

„Mit dem nun vorgelegten Entwurf, der nun in den Geschäftsgang des Landtags gehen wird,
haben CDU und FDP einen gangbaren Kompromiss gefunden, der den verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung trägt, und den Kommunen den notwendigen Handlungsspielraum gibt“, machte Bauer klar.