Kommunaler Schutzschirm

01.02.2012

NOLL: Fortwährender Schuldenabbau erfolgt gemeinsam durch Land und Kommunen

„Als wirkungsvolles Instrument zur Entlastung verschuldeter Kommunalhaushalte, das die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Ausübung der kommunalen Selbstverwaltung dauerhaft sicherstellt“, bezeichnete der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Alexander NOLL, den Kommunalen Schutzschirm.

Weiter sagte Noll in der heutigen Landtagsdebatte zum Kommunalen Schutzschirm:

„Wir freuen uns, dass die Landesregierung darauf hin gewirkt hat, dass alle kommunalen Spitzenverbände die Rahmenvereinbarung zum Kommunalen Schutzschirm unterzeichnet haben.

Der Schutzschirm unterstützt besonders finanzschwache Kommunen in ihrem Konsolidierungsprozess. Ob eine Kommune als finanziell bedürftig eingestuft werden kann, bemisst sich hierbei nach landeseinheitlichen Kriterien.

Aufgrund der sofortigen Schuldenreduzierung durch das Land werden die Kommunen entlastet, was sich dann mittel- und langfristig auch günstig auf deren Zinsbelastung auswirkt. Diese Hilfe des Landes kann jedoch nur dann ihre Wirksamkeit voll entfalten, wenn die Kommune im Gegenzug selber drastische Konsolidierungsanstrengungen leistet. Daher begrüßen wir, dass die teilnehmenden Kommunen sich vertraglich zum Defizitabbau ihres kommunalen Haushalts verpflichten und der fortwährende Schuldenabbau durch Land und Kommunen gemeinsam erfolgt.

Mit der Teilnahme am Schutzschirm bietet das Land den Kommunen eine Hilfestellung an. Letztendlich entscheiden die Kommunen aber in eigener Verantwortung, ob
ob sie den kommunalen Schutzschirm in Anspruch nehmen wollen oder nicht.“