Kommunaler Schutzschirm

16.04.2012

NOLL: Anhörung bestätigt die Zielrichtung des Schutzschirmgesetzes
„Die heutige Anhörung des Haushaltsausschusses des Landtags zum Kommunalen Schutzschirm hat bestätigt, dass die Zielrichtung des Schutzschirms zur Entlastung verschuldeter Kommunalhaushalte richtig ist.“

Weiter erklärt Noll:

„Der Schutzschirm unterstützt besonders finanzschwache Kommunen in ihrem Konsolidierungsprozess. Er ist dabei als Hilfe zur Selbsthilfe für die kommunale Familie ausgestaltet und gedacht. Aufgrund der sofortigen Schuldenreduzierung durch das Land werden die Kommunen entlastet, was sich mittel- und langfristig auch günstig auf deren Zinsbelastung auswirkt. Letztendlich entscheiden die Kommunen aber in eigener Verantwortung, ob sie den kommunalen Schutzschirm in Anspruch nehmen wollen oder nicht.

Die interessierten Kommunen haben am heutigen Tage wichtige Anregungen zum Gesetzentwurf gegeben, die nun im weiteren Verfahren geprüft und eingearbeitet werden können.“