Kommunaler Finanzausgleich

22.05.2013

NOLL: Finanzbedarf der Kommunen muss ermittelt werden – geplante Reform des Kommunalen Finanzausgleichs fortsetzen

„Der Hessische Staatsgerichtshof hat entschieden, dass der Kommunale Finanzausgleich bis Ende 2015 neu geregelt werden muss. Es geht dabei um die Finanzausstattung der Kommunen und damit um die Finanzverteilung zwischen dem Land und seinen Kommunen. Es bleibt ausdrücklich festzuhalten, dass der Staatsgerichtshof nicht die Höhe der Mittelzuweisung zu beanstanden hatte. Die Kritik der Opposition geht daher völlig am Urteil vorbei“, so Alexander NOLL, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.

Noll weiter:

„Die FDP-Fraktion hat sich diese Legislaturperiode intensiv mit einer Reform des Finanzausgleichs auseinandergesetzt. Eine Facharbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern aller Parteien und Mitgliedern der kommunalen Familie hat eine Reform des KFA ausgearbeitet. Kurzfristig war eine umfassende Reform unter Zustimmung aller Beteiligten leider nicht möglich. Daher hat sich die schwarz-gelbe Landesregierung dazu entschlossen, wenigstens ein erstes Maßnahmenpaket auf den Weg zu bringen, wodurch der ländliche Raum gestärkt und die demografische Entwicklung berücksichtigt wird.

Bei diesem ersten Reformpaket, wie auch bei der von uns schon lange geforderten großen Reform, ging es aber immer nur um die Verteilung der Finanzmittel zwischen den Kommunen. Der Staatsgerichtshof hat nun festgelegt, dass die Mittelzuweisung vom Land Hessen an die Kommunen reformiert werden muss. Damit ist die jahrzehntelange Regelung, dass den Kommunen 23 Prozent der Steuereinnahmen des Landes zustehen, zu überarbeiten. Zukünftig müssen die Finanzmittel an die Kommunen durch eine Bedarfsanalyse ermittelt werden. Eine solche Bedarfsanalyse gab es seit der Gründung Hessens noch nie. Wir sind als FDP-Fraktion allerdings sehr zuversichtlich, dass wir die Forderung des Staatsgerichtshofs mit in die geplante Reform aufnehmen können.“

„Die hessischen Kommunen zählen bundesweit zu den steuerstärksten. Gleichzeitig sind sie aber auch stark verschuldet. Dies liegt nicht zuletzt an den überproportional hohen Ausgaben in vielen Bereichen. Hier wird man nun in der kommenden Legislaturperiode genau analysieren müssen, wie hoch der Bedarf der hessischen Kommunen wirklich ist. Es ist in Anbetracht der Finanzkraft der hessischen Kommunen im bundesweiten Vergleich durchaus möglich, dass der durchschnittliche Bedarf einer Kommune geringer ist als ihr heute Finanzmittel zur Verfügung stehen. Die von der Opposition formulierte Kritik ist daher grundfalsch und geht an der Sache vorbei“, so Noll.