Kommunaler Finanzausgleich

15.10.2014

HAHN: Bewertung der KFA-Neuordnung erst, wenn Vorschlag vollständig ist

„Die Landesregierung hat einen ersten Teil des neuen, an den Bedarfen der Kommunen ausgerichteten Kommunalen Finanzausgleichs vorgestellt – es bleibt jedoch dabei, dass noch eine ganze Reihe von Fragen offen sind: Abgesehen davon, dass der Bereich des horizontalen Finanzausgleichs bei den bisher vorgestellten Ergebnissen noch fehlt, ist uns auch weiterhin unklar, welche Auswirkungen das Modell für den „Rosenmontagserlass“ und umgekehrt der Erlass auf das Modell haben wird. Ein positiver Aspekt ist, dass eine tragbare Lösung für die Berücksichtigung der Finanzbedarfe für Sport, Umwelt, Kultur und Wissenschaft gefunden zu sein scheint. Gespannt sind wir auf die Reaktionen und fachlichen Bewertungen des Angemessenheits-Verfahrens, insbesondere auf die Ausgestaltung der Korridore zur Ermittlung des angemessenen Defizits“, erklärt der finanz- und kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jörg-Uwe HAHN.

Weiter erklärte Hahn:

„Die vielen offenen Fragen zeigen, dass es für eine umfassende Bewertung oder gar einen vorgezogenen Jubelsturm, wie ihn die Koalition heute im Hessischen Landtag vollzogen hat, schlicht zu früh ist. Auch die Koalition hat richtigerweise festgestellt, dass der Prozess noch in vollem Gange ist. Wir werden uns konstruktiv kritisch an dem weiteren Verfahren beteiligen und insbesondere am Ende prüfen, ob die von uns an den neuen kommunalen Finanzausgleich angelegten Kriterien durch das fertige Modell erfüllt werden und sich unsere Vorschläge zu einer fairen Ausgestaltung wiederfinden.“