Kommunaler Finanzausgleich

17.09.2014

HAHN: Landesregierung ohne erkennbares Konzept bei drängender Zukunftsfrage – FDP macht Minister Schäfer klare Vorschläge für Ausgestaltung des KFA

Als „inhaltsarm und kaum zukunftsweisend“ bezeichnete Jörg-Uwe HAHN, finanz- und kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, den heutigen Bericht von Finanzminister Schäfer zum aktuellen Stand der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA): „Vordergründig erscheint es sicherlich sinnvoll, einen Katalog der Pflichtaufgaben zu erstellen. Doch darüber hinaus wurde heute deutlich, dass man seitens der Landesregierung offensichtlich noch keinerlei Plan für die zukünftige Ausgestaltung des KFA besitzt. Wir warnen die schwarz-grüne Koalition, die Komplexität dieser Aufgabe nicht zu unterschätzen: Der von Finanzminister Schäfer formulierte Dreiklang „klar, fair und ausgewogen“ ist bisher durch kein erkennbares Konzept hinterlegt und erste Berichte von den Verhandlungen der Kommunen mit den Ministern Beuth und Schäfer lassen erheblich daran zweifeln, dass die Landesregierung ihrem vorgeblichen Anspruch tatsächlich gerecht werden wird.“

Weiter erklärte Hahn, der gemeinsam mit Vertretern der FDP Hessen ein umfassendes Positionspapier zum KFA erarbeitet hat:

„Wir haben uns auf Partei- und Fraktionsebene bereits intensiv mit der Frage der gerechten Umgestaltung des KFA auseinandergesetzt und klare Positionen formuliert: So steht für uns Liberale fest, dass die Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleiches die Kommunen nicht zu einer massiven Erhöhung der Realsteuern, der übrigen Gemeindesteuern oder anderer Gebühren drängen darf. Denn auf diese Weise würde der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung unangemessen eingeschränkt. Die mit dem Erlass des Hessischen Innenministers vom 03.03.2014 (sogenannter „Rosenmontagserlass“) definierten Grundsätze zur Entwicklung der Realsteuerhebesätze sind insofern ein negatives Beispiel. Zudem darf die Ausgestaltung des KFA auf vertikaler Ebene (Verteilung der Landesmittel zwischen den Kommunen) nicht zu einer Übernivellierung mit der Maßgabe führen, dass eigene Anstrengungen der Kommunen, beispielsweise zur Ausweisung von Gewerbegebieten und zur Verbesserung ihrer Steuerbasis, finanziell nicht mehr attraktiv sind. Auf diese Weise wird die notwendige kommunalpolitische Eigeninitiative demotiviert.

Wir erachten es zudem für äußerst wichtig, dass der KFA Anreize für die Vertiefung interkommunaler Kooperationen enthält, um unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung – insbesondere im ländlichen Raum – mittelfristig die Handlungsfähigkeit kommunaler Selbstverwaltung zu sichern. Zur Reduzierung zukünftiger Interessenskonflikte zwischen Land und Kommunen zur Weiterentwicklung des KFA in zukünftigen Jahren sind außerdem Regelungen zu entwickeln, wie die zu Beginn der Neuordnung festgestellten Bedarfswerte hessischer Kommunen sich aufgrund der Aufgaben und Kostenentwicklung in Folgejahren dynamisieren werden.“