Kommunaler Finanzausgleich

27.06.2013

NOLL: FDP ermöglicht Einstieg in eine umfassende Reform des Kommunalen Finanzausgleichs

„Der Landtag hat heute in dritter Lesung das Gesetz von CDU und FDP zur Anpassung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) beschlossen. Mit diesem ersten Maßnahmenpaket gelingt uns ein sanfter Einstieg in eine umfassende Reform des KFA. Wir stärken damit den ländlichen Raum und berücksichtigen die demografische Entwicklung“, so Alexander NOLL, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.

Noll weiter:

„Der zukünftige KFA muss seinem Ziel der optimalen Förderung der einzelnen Regionen wieder gerecht werden. Für die FDP-Fraktion ist klar, dass ein umfassender Umbau des Kommunalen Finanzausgleichs bevorsteht. Zum einen geht es um die horizontale Finanzbeziehung, also um die Verteilung der Finanzen zwischen den Kommunen. Zum anderen hat der Hessische Staatsgerichtshof entschieden, dass der Kommunale Finanzausgleich bis Ende 2015 neu geregelt werden muss. Hier geht es um die vertikale Finanzbeziehung, also um die Verteilung der Finanzen zwischen Land und Kommunen. Es bleibt noch einmal ausdrücklich festzuhalten, dass der Staatsgerichtshof nicht die Höhe der Mittelzuweisung zu beanstanden hatte, sondern eine Finanzbedarfsanalyse verlangt, die es in Hessen seit Bestehen des KFA noch nie gegeben hat.

Der Kommunale Finanzausgleich erreicht dieses Jahr einen Rekordwert von 3,8 Mrd. Euro. Nächstes Jahr wird er vermutlich erstmals ein Volumen von über 4 Mrd. Euro übersteigen. Noch nie haben die Kommunen so viel Geld vom Land bekommen wie heute. Gleichzeitig können die Kommunen größtenteils Rekordwerte bei kommunaleigenen Steuern – insbesondere der Gewerbesteuer – verzeichnen. Dies hat auch etwas mit dem wirtschaftsfreundlichen Kurs der Bundes- und Landesregierung zu tun.“