Kommunalabgabengesetz

27.03.2012

DR. BLECHSCHMIDT: Mehr Optionen bürgerfreundlich zu entscheiden
„Mit dem vorgelegten Entwurf der Fraktionen von FDP und CDU schaffen wir mehr Optionen für die Kommunen, beim Thema Straßenausbaubeiträge bürgerfreundlich zu entscheiden und diese möglichst gar nicht zu erheben.“

Weiter erklärte Dr. Blechschmidt, der auch Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion ist:

„Unser Entwurf ist anders als der Entwurf der Oppositions-SPD nicht verfassungsrechtlich bedenklich. Zum Einen greifen wir nicht nur singulär die Frage wiederkehrender Beiträge auf, sondern legen einen umfassenden Entwurf vor, der auch andere regelungsbedürftige Punkte im Kommunalabgabenrecht angeht. Dazu gehört z.B. die Möglichkeit, Dauerbescheide zu erlassen, oder der Wegfall bürokratischer Vorschriften, die sich in der Praxis nicht bewährt, sondern die Verwaltung nur unnötig belastet haben.“

Für die Liberalen blieben wiederkehrende Beiträge jedoch weiterhin nur ein weiteres, zusätzliches Instrument, das nun den Kommunen zur Verfügung gestellt werde. „Einzelne Kommunen haben bereits die Absicht erklärt, weiterhin bei der Erhebung von Einmalbeiträgen zu verbleiben. Wir schaffen deshalb auch für Einmalbeiträge eine bürgerfreundliche Möglichkeit, die Beitragszahlung in begründeten Fällen über mehrere Jahre zu strecken, und so die oft beklagte, hohe Momentbelastung für die Bürgerinnen und Bürger erträglicher zu machen“, erklärte Dr. Blechschmidt.

„Mit dem nun eingebrachten Entwurf haben wir einen umfassenden und verfassungsfesten Kompromiss vorgelegt und geben den hessischen Kommunen den gewünschten Handlungsspielraum“, sagte Dr. Blechschmidt.