KNELL: Zugang zum Schwangerschaftsabbruch darf nicht vom Wohnort abhängen
- ELSA-Studie zeigt Handlungsbedarf bei Erreichbarkeit auf
- Hessen steht im Ländervergleich nur auf Platz elf
- Abtreibung muss enttabuisiert werden
Wiebke Knell, Fraktionsvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat Erleichterungen beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gefordert. „Im bundesweiten Vergleich liegt Hessen bei der Erreichbarkeit von Einrichtungen für einen Schwangerschaftsabbruch nur auf Platz elf, und gerade Frauen aus Osthessen müssen lange Wege in Kauf nehmen, um zu einer entsprechenden Stelle zu gelangen“, erklärt Knell mit Bezug auf die heute vorgestellte ELSA-Studie zu Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer unter Projektleitung der Hochschule Fulda. „Das ist so nicht hinnehmbar, denn die betroffenen Frauen befinden sich aufgrund der ungewollten Schwangerschaft in einer persönlich belastenden Situation. Sie machen sich die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch gewiss nicht leicht und sollten nicht noch räumliche Hürden in den Weg gelegt bekommen.“
Knell fordert die Landesregierung auf, das Thema Schwangerschaftsabbruch zu enttabuisieren, Abtreibung als Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu sehen und die Erreichbarkeit entsprechender Einrichtungen flächendeckend zu verbessern. „Das Ergebnis der Studie zeigt dringenden Handlungsbedarf auf. Der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch darf nicht vom Wohnort abhängen. Die gesetzliche Regelung, dass eine entsprechende Praxis innerhalb eines Tages mit dem ÖPNV erreichbar sein muss, greift zu kurz und geht an den Bedürfnissen von Frauen in dieser schwierigen Situation vorbei. Hessen muss hier besser sein als Mindestmaß“, betont Knell.
Ein erleichterter Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen könne erreicht werden, wenn mehr Ärztinnen und Ärzte Abtreibungen vornehmen. „Dazu müssen Grundlagen des Schwangerschaftsabbruchs bereits im Medizinstudium gelehrt werden, und es muss sichergestellt sein, dass Medizinerinnen und Mediziner nicht stigmatisiert werden, wenn sie Abbrüche durchführen. Dazu bedarf es auch einer Regelung zu Gehsteigbelästigungen vor Praxen und Kliniken“, erläutert Knell.