Klage Länderfinanzausgleich

05.09.2017
  • Ziele, die wir mit der Klage verfolgt haben, wurden nicht erreicht
  • Einigung der Länder erfolgt zu Lasten des Steuerzahlers und des Föderalismus

Anlässlich der heute von Bayern und Hessen erklärten Rücknahme der Klage zum Länderfinanzausgleich erklärte der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Ziel der Klage gegen den Länderfinanzausgleich, die maßgeblich von der FDP eingefordert worden war, war eine Stärkung der föderalen Strukturen. Der Wettbewerb zwischen den Ländern sollte gestärkt und die Belastung der Geberländer gesenkt werden. Außer einer Entlastung der Geberländer durch mehr Bundesgeld wurden alle Ziele durch die erfolgte Einigung der Länder verfehlt. Der Föderalismus ist bei den Finanzen weitgehend abgeschafft und Elemente des Wettbewerbs wurden vollständig nivelliert. Obendrein hat sich der Bund weitere Zuständigkeiten der Länder zusichern lassen. Die finanzielle Entlastung Hessens wurde viel zu teuer erkauft. Der Steuerzahler muss das am Ende leider ausbaden.“