Klage gegen Länderfinanzausgleich

19.05.2011

Florian Rentsch: Grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg knickt bei Länderfinanzausgleich ein

Zu den heutigen Äußerungen des stellvertretenden Ministerpräsidenten von Baden Württemberg, Nils Schmid (SPD), der eine Verfassungsklage der Geberländer gegen den Länderfinanzausgleich für wenig erfolgversprechend hält, erklärt der hessische FDP-Fraktionschef, Florian Rentsch, der auch Sprecher der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz (Gremium dem die Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktionen, der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag und der FDP im Europäischen Parlament angehören) ist:

„Kaum ist die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg im Amt, knickt sie beim Länderfinanzausgleich ein. Herr Schmid und Herr Kretschmann wollen nun nicht mehr gegen den Länderfinanzausgleich klagen. Ihre eigenen Aussagen haben noch nicht mal eine Halbwertzeit von drei Wochen. Am 30. April 2011 hatte Schmid noch der „Welt am Sonntag“ gesagt: „Natürlich werden wir beim Länderfinanzausgleich Druck machen. Das System muss verändert werden, weil es ungerecht ist und falsche Anreize setzt“. Dabei hatte er sich explizit eine Klage vorbehalten.

Mit ihren heutigen Aussagen brechen SPD und Grüne bewusst die verabredete Linie, die am 24. Januar 2011 bei der gemeinsamen Kabinettssitzung der Geberländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg beschlossen wurde. Grün-Rot in Stuttgart zeigt von Anfang an die Unterschiede: Sie handeln aus Rücksicht auf ihre Parteikollegen in den Nehmerländern gegen die Interessen ihres eigenen Bundeslandes. Durch die neue Marschroute von Herrn Schmid und Herrn Kretschmann werden die Menschen in Baden-Württemberg und der Landeshaushalt weiter ungerecht belastet. Die im grün-roten Koalitionsvertrag vereinbarte Überarbeitung der Finanzmittelausstattung der Länder ist damit Makulatur. Wir dagegen bleiben bei der Verabredung: Bis zum Sommer werden wir sehen, ob wir zu Gesprächen mit den Nehmerländern über die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs kommen oder nicht. Sollten diese nicht zustande kommen, muss eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgen.“