Kinderpornographie

03.04.2014

RENTSCH: Überprüfung von Strafbarkeitslücken bei Kinderpornografie dringend notwendig

„Der Fall Edathy zeigt, dass bei der Einstufung von Material als kinderpornografisch eine Überprüfung des deutschen Strafrechts von Nöten ist. Es ist jedenfalls nicht akzeptabel, dass bezüglich Material mit nackten Kindern, welches alleine auf die sexuelle Erregung von Betrachtern ausgelegt ist, weiterhin eine Strafbarkeitslücke besteht. Der Verkauf, der Vertrieb und der Handel mit jeglicher Art von Kinderpornografie gehören verboten und unter Strafe gestellt!“, so Florian RENTSCH, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

„Damit ist es jedoch nicht getan: Die Vielzahl von Verfahren, gerade durch die Nutzung des Internets zur Tatbegehung, droht die Strafermittlungsbehörde sachlich und personell zu überlasten. Gerade weil Kinder, die für die Produktion von gleich welcher Kategorien von Kinderpornografie missbraucht werden, jahre- wenn nicht gar lebenslang traumatisiert sind, ist eine zügige Strafverfolgung unbedingt notwendig. Nur schnelles Eingreifen der Behörden kann weitere Taten und Übergriffe auf Kinder effektiv verhindern.

In diesem Zusammenhang freuen wir uns, dass sich das FDP-Konzept „Löschen statt Sperren“ als äußerst wirkungsvoll gegen die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte erwiesen hat. Statt lediglich den Zugang zu den einschlägigen Internetseiten zu sperren, werden in mehr als 90 Prozent der Fälle die Inhalte innerhalb weniger Tage nach Meldung an die deutschen oder internationalen Provider gelöscht. Dies ist die effektivste Art von Opferschutz, denn diese leiden insbesondere auch daran, dass das erstellte Material ihr ganzes Leben lang im Internet zugänglich sein kann.“