Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch

24.08.2011

ROCK: Den Kommunen Investitionssicherheit geben und damit die Wahlfreiheit der Eltern stärken
„Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört, dass Eltern ein möglichst weitgehendes Wunsch- und Wahlrecht haben, wo sie eine Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen.“

„Auch die Kommunen müssen mehr Planungs- und Rechtssicherheit erhalten. Mit der Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetz kommen wir diesem doppelten Erfordernis nach“, so René ROCK, familienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Das hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch, das verschiedene frühere Gesetzestexte zur Kinder- und Jugendhilfe vereint und zur Novellierung heute im Landtag in erster Lesung beraten wurde, habe sich nach Ansicht des Sozialpolitikers zwar weitgehend bewährt, dennoch seien wichtige Änderungen vorgenommen worden, um gerade die Kinderbetreuung in Hessen weiter zu verbessern.

Weiter erklärte Rock:
„Hessen liegt beim Ausbau der Plätze in der Kindertagesbetreuung im Vergleich der westdeutschen Flächenländer bereits auf einem der Spitzenplätze. Diese erfolgreiche Familienpolitik wollen wir konsequent fortführen.

Den Kommunen mehr Investitionssicherheit und den Eltern damit auch mehr Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung einzuräumen, ist deshalb ein wichtiger und notwendiger Schritt dahin. Über die Konkretisierung des Kostenbegriffs sorgen wir beispielsweise dafür, dass die Kosten, die der Standortgemeinde für die Kindertagesbetreuung von auswärtig wohnenden Kindern entstehen, auch tatsächlich gedeckt werden. Dabei lassen wir den Kommunen in der Umsetzung weitestgehend Spielräume, beispielweise für Pauschallösungen.

Nicht zuletzt haben wir die Gesetzesnovellierung dazu genutzt, die Qualität in der Kinderbetreuung noch weiter zu verbessern. Über Bildungs- und Erziehungspartnerschaften werden Eltern zukünftig noch stärker und im Sinne eines ganzheitlichen Bildungs-und Erziehungsansatzes an zentralen Fragen der Kindertagesbetreuung beteiligt.“