KFA

13.07.2015

HAHN: Einigung mit den Kommunen kann nur erster Schritt sein – Änderungsvorschläge der FDP für ein wirklich faires und kommunalfreundliches Modell

Anlässlich der heutigen Vorstellung der Einigung zwischen Land und Kommunen bezüglich der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs erklärte der kommunal- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe HAHN: „Die heute präsentierte Einigung ist – wie einige kommunale Vertreter zu Recht betonen – nicht mehr als Minimalkonsens, der auch nicht aus freien Stücken, sondern maßgeblich durch politischen Druck erwirkt wurde. Immerhin zeigte sich Finanzminister Schäfer bereit, dem Vorschlag der FDP-Fraktion zu folgen und mit der Streichung von § 9 Abs. 1 Satz 4 FAG-E eine zentrale Ungerechtigkeit des bisherigen Ansatzes zurückzunehmen. Doch auch wenn damit Bundesgelder für die Kommunen nicht mehr im Landeshaushalt versickern, bleiben viele Konfliktpunkte und Schwächen des Systems weiterhin ungelöst. Mit unserem Änderungsantrag haben wir der schwarz-grünen Koalition die Möglichkeit geboten, sich in mehreren zentralen Irrtümern zu korrigieren. Wir hoffen für die kommende Abstimmung, dass die Einigung mit den Kommunen nur ein erster Schritt in Richtung einer fairen und kommunalfreundlichen Politik war.“

Weiter erklärte Hahn:

„Ein erhebliches ungelöstes Problem stellt aus Sicht der Freien Demokraten die Beibehaltung der aktuellen Nivellierungshebesätze dar, da unserer Überzeugung nach nicht von Wiesbaden aus über die Steuersätze in den Kommunen entschieden werden soll und darf, sondern vor Ort. Denn das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung muss auf jeden Fall gewahrt bleiben. Zudem wird die von Schwarz-Grün geplante massive Anhebung der sogenannten Nivellierungshebesätze absehbar negative Auswirkungen haben: Denn hierdurch werden starke Anreize für Kommunen gesetzt, die Grund- und Gewerbesteuern zu erhöhen, da ansonsten Einnahmen in die Steuerkraft eingerechnet werden, die die Gemeinde gar nicht hat. Insofern zwingt das Land die Kommunen einmal mehr, die Steuern für Bürger und Wirtschaft erheblich zu erhöhen.

Die „Solidaritätsumlage“ ist nicht nur ein ungeeignetes, sondern auch verfassungsrechtlich fragwürdiges Instrument. Dabei schöpft das Land einen Teil der Einnahmen der Kommunen ab, die über dem Bedarf liegen. Somit werden erfolgreiche Kommunen letztlich für eine kluge und nachhaltige Wirtschaftspolitik gestraft und Anreize, sich selbst anzustrengen, auf lange Sicht gemindert. Die vorliegende Regelung führt insgesamt zu der widersinnigen Situation, dass wir einen Mechanismus in den KFA einbringen, den wir gleichzeitig beim Länderfinanzausgleich derzeit vor Gericht rechtlich angreifen. Zudem sind auch im Bereich der Flüchtlingsversorgung Verbesserungen im Sinne einer Anpassung des Berechnungsverfahrens der Bedarfe dringend geboten. Das Thüringer Modell ist in diesem Zusammenhang nicht das richtige: Wir fordern, den Korridor auf 70 und 120 Prozent zu heben, damit die Bedarfe der Kommunen nicht nur zu 91 Prozent, sondern zu 100 Prozent gedeckt werden. Klar ist außerdem, dass die Kosten für die Asylunterbringung in den KFA eingerechnet werden müssen.“