KFA

21.07.2015

HAHN: Keine wirklich faire und kommunalfreundliche Lösung ohne weitreichende Verbesserungen – Landesregierung muss auf Zielgerade zentrale Irrtürmer korrigieren

Anlässlich der heutigen Plenardebatte zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs erklärte der kommunal- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe HAHN: „Es ist bedauerlich, dass sich die Landesregierung nun offenbar auf dem mit den Kommunen erzielten Minimalkonsens ausruht, statt weitere Schritte in Richtung einer wirklich fairen und kommunalfreundlichen Politik zu gehen. Auch besagte, stolz präsentierte Einigung mit den Kommunen ist nicht aus freien Stücken erfolgt, sondern wurde maßgeblich durch politischen Druck erwirkt. So passt es auch ins Bild, dass der Koalition im vergangenen Haushaltsausschuss die Souveränität fehlte, zuzugeben, dass es die Freien Demokraten waren, die die krasse Kommunalfeindlichkeit in Bezug auf die bisherige Regelung zu den Bundesgeldern zuerst erkannt hatten und mit einem Gesetzesentwurf abändern wollten, während die Landesregierung noch nach den Bundesmitteln der Kommunen gierte. All diese Punkte zeigen: Union und Grüne können und wollen auf ihre parteitaktischen Spielchen einfach nicht verzichten, weshalb aktuell kaum noch Hoffnung besteht, dass die zentralen Irrtürmer des KFA noch korrigiert werden. Gleichwohl behalten die Freien Demokraten das Wohl der Kommunen im Blick und werden daher auch nicht müde, Konfliktpunkte und Schwächen des Systems aufzuzeigen und der Landesregierung mit unseren Anträgen die Möglichkeit zu geben, gerechteren Lösungen zuzustimmen.“

Weiter erklärte Hahn:

„Für die Freien Demokraten steht fest: Die Beibehaltung der aktuellen Nivellierungshebesätze stellt ein zentrales, ungelöstes Problem des Ansatzes von Finanzminister Schäfer dar. Im Gegensatz zu Union und Grünen vertreten wir nämlich die klare Überzeugung, dass nicht von Wiesbaden aus über die Steuersätze in den Kommunen entschieden werden soll und darf, sondern vor Ort. Denn nur so bleibt das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung gewahrt! Wir wollen verhindern, dass die von Schwarz-Grün geplante massive Anhebung der sogenannten Nivellierungshebesätze zu erheblichen Fehlsteuerungen führt: Denn hierdurch werden starke Anreize für Kommunen gesetzt, die Grund- und Gewerbesteuern zu erhöhen, da ansonsten Einnahmen in die Steuerkraft eingerechnet werden, die die Gemeinde gar nicht hat. Das Land zwingt auf diese Weise die Kommunen, die Steuern für Bürger und Wirtschaft erheblich zu erhöhen.

Für eine wirklich faire und kommunalfreundliche Lösung sind für uns zudem zwei weitere Änderungen unerlässlich: Die „Solidaritätsumlage“ ist nicht nur ein ungeeignetes, sondern auch verfassungsrechtlich sehr fragwürdiges Instrument. Wir dürfen es nicht zulassen, dass erfolgreiche Kommunen letztlich für eine kluge und nachhaltige Wirtschaftspolitik abgestraft und Anreize, sich selbst anzustrengen, auf lange Sicht gemindert werden. Mit der vorliegenden Regelung bringen die Landesregierung und Minister Schäfer letztlich einen Mechanismus in den KFA ein, gegen den wir in der vergangenen Legislaturperiode beim Länderfinanzausgleich vor Gericht geklagt haben. Darüber hinaus ist es im Bereich der Flüchtlingsversorgung ein Gebot der Fairness, Verbesserungen im Sinne einer Anpassung des Berechnungsverfahrens der Bedarfe auf den Weg zu bringen. Das Thüringer Modell ist in diesem Zusammenhang nicht geeignet: Wir fordern, den Korridor auf 70 und 120 Prozent zu heben, damit die Bedarfe der Kommunen nicht nur zu 91 Prozent, sondern zu 100 Prozent gedeckt werden, und außerdem die Kosten für die Asylunterbringung in den KFA einzurechnen.“