Kennzeichnungspflicht

21.06.2013

GREILICH: Keine Schnellschüsse bei der Kennzeichnungspflicht – Gefährdungspotential für Beamte muss beachtet werden

WIESBADEN – „Es ist unter keinen Umständen hinzunehmen, wenn es seitens einzelner Polizisten zu Übergriffen kommt. Daran, dass diese entsprechend geahndet werden müssen, kann kein Zweifel bestehen. Es ist jedoch ein unüberlegter Schnellschuss, aus den Vorkommnissen rund um die Blockupy-Proteste in Frankfurt derart weitreichende Forderungen abzuleiten, wie dies die Grünen wieder einmal tun. Das verbietet sich in diesem sehr sensiblen Bereich, da neben dem Schutz der Demonstrationsfreiheit auch der Schutz der Polizeibeamten im Dienst sowie die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte nicht gefährdet werden darf“, erklärte Wolfgang GREILICH, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter erklärte Greilich:

„Fakt ist, dass bereits heute aufgrund der sorgfältigen Dokumentation der Einsätze gute Möglichkeiten bestehen, Polizeibeamte bei Bedarf zu identifizieren. So ist es beispielsweise ohne Weiteres möglich, die Einheit einzelner Beamter festzustellen. Wir halten es daher für zielführend, nun zunächst die Aufarbeitung der Blockupy-Einsätze abzuwarten und ausgehend von entsprechenden Ermittlungen einen potentiellen Änderungsbedarf der bestehenden Regelung zu diskutieren. Sollte festgestellt werden, dass die Ermittlung einzelner Übergriffe aufgrund fehlender Möglichkeiten der Identifizierung der Beamten behindert wird, sind wir bereit, ernsthaft über weitere Schritte nachzudenken.

Jedem gutwilligen Beobachter, der auch die schutzwürdigen Interessen unserer Beamtinnen und Beamten im Blick hat, sind aber schon heute auch eine Reihe gewichtiger Gründe bekannt, die gegen die Einführung einer solchen Kennzeichnungspflicht sprechen. So besteht nämlich die Gefahr, dass Beamte, deren Identität durch das verpflichtende Tragen eines Namenschildes nicht mehr verborgen werden kann, bewusst zum Ziel von Gewalttaten aus der Szene werden. Auch das Ausweichen auf Kennnummern hilft nur bedingt, da schon mit fast jeder auch unberechtigten Strafanzeige die Identität des Beamten hinter der Nummer für Interessierte verhältnismäßig leicht aufzudecken ist. Das Gefährdungspotential für Beamte, das von extremistischen, gewaltbereiten Gruppierungen ausgeht, erstreckt sich sogar nicht nur auf den einzelnen Polizeibeamten, sondern auch auf dessen Familie und sein unmittelbares Umfeld. Bei allen Überlegungen ist daher eine sorgfältige Abwägung des Schutzes der hessischen Beamtinnen und Beamten mit dem hohen Stellenwert des Grundrechtes der Demonstrationsfreiheit unabdingbar. An Beidem lassen wir Liberale nicht rütteln.“