Kennzeichnungspflicht für Polizisten

15.12.2014

GREILICH: Innenminister schlägt alle Sicherheitsbedenken in den Wind – Wenn Kennzeichnung, dann durch dynamische Nummernvergabe

Anlässlich der Vorstellung der neuen Regelungen zur Kennzeichnungspflicht für hessische Polizeibeamte erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Nach monatelanger Hängepartie zur Kennzeichnungspflicht bei geschlossenen Einsätzen ist das Ergebnis mehr als enttäuschend. Die Vergabe von nur drei verschiedenen Nummernfolgen für jeden Beamten hat zur Folge, dass eine Individualisierbarkeit für Dritte – beispielsweise gewaltbereite Protestteilnehmer – über kurz oder lang möglich ist. Dies ist mit dem Schutz des privaten Lebensbereichs der Beamten und ganz besonders deren Familien nicht vereinbar. Daher haben wir stets gefordert, dass eine Kennzeichnung der Beamten dynamisch erfolgen muss, das heißt bei jedem Einsatz erneut eine klar zurechenbare, aber nie fest an einen Polizeibeamten gebundene Nummer vergeben wird. So wäre ein Rückschluss von der Nummer auf die dahinterstehende Person nur für die zuständige Behörde möglich. Statt also durch eine dynamische Kennzeichnung einen sinnvollen Ausgleich zwischen dem Schutz der Privatsphäre der Beamten und der Möglichkeit, sich effektiv gegen etwaiges rechtswidriges Verhalten zu wehren, zu ermöglichen, werden nun die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und deren Angehörige mit Blick auf immer wieder stattfindende Hetzjagden und Aufrufe zu Gewalt gegen erkannte Beamte auf einschlägigen Internetplattformen einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt.“

Greilich weiter:

„Zudem wird mit der nunmehr für Hessen gefundenen Regelung auch keine umfassende Lösung der Identifikationsprobleme in geschlossenen Einsätzen erreicht, wie der von Seiten des Verwaltungsgerichts Frankfurt als rechtswidrig festgestellte Einsatz von Pfefferspray gegen einen Journalisten im Rahmen der Blockupy-Demonstration im Jahr 2013 zeigt. Dort konnte der Beamte auch nicht ermittelt werden, weil er aus Nordrhein-Westfalen kam und es dort keine Kennzeichnungspflicht gibt. In diesem Fall wäre also auch das hessische Kennzeichnungsmodell ins Leere gelaufen, weil es keine gemeinsame Linie aller Bundesländer gibt. Wir erwarten daher vom Innenminister, dass er sich im Rahmen der Innenministerkonferenz gegenüber seinen Amtskollegen für eine gemeinsame, bundesweit einheitliche Regelung einsetzt und die hessische Kennzeichnungspflicht mit einer dynamischen Nummernvergabe zum Schutz der Polizeibeamten umgehend nachbessert!“