Kennzeichnungspflicht für Polizisten

26.06.2013

GREILICH: Keine Schnellschüsse vor Abschluss der Aufklärung – Vorhandene Kennzeichnungen reichen in aller Regel aus. Übergriffe gegen friedliche Demonstrationsteilnehmer seitens der Polizei sind nicht hinnehmbar.

„Derartige Vorwürfe müssen aufgeklärt und geahndet werden. Daran ist für uns Liberale nicht zu rütteln. Reflexhafte Forderungen nach einer gesetzlichen individualisierten Kennzeichnungspflicht für die Polizei in geschlossenen Einsätzen ist jedoch ein unüberlegter Schnellschuss, der der Sache nicht gerecht wird“, erklärte der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Hessen, Wolfgang GREILICH.

Greilich, der auch innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, erklärte weiter:

„Dem öffentlichen Interesse, mögliche Übergriffe seitens einzelner Polizeibeamtinnen und –beamten einfacher aufzuklären, steht der Schutz der Beamtinnen und Beamten und deren Angehörigen vor eventuell Repression durch gewaltbereite Mitglieder der sogenannten ‚kapitalismuskritischen Szene‘ entgegen.“

Die bei den umstritten diskutierten Maßnahmen am 1. Juni in Frankfurt am Main beteiligten Kräfte aus Nordrhein-Westfalen seien bereits durch Markierungen auf den Helmen klar einer bestimmten Einsatzhundertschaft und Einheit zuzuordnen. Auch hessische Polizeibeamtinnen trügen in geschlossenen Einsätzen eine eindeutige Kennzeichnung ihrer Einheit. „Da geschlossene Einsätze umfassend durch Videoaufzeichnungen dokumentiert werden, und speziell das Verhalten der Polizei auch seitens der Demonstrationsteilnehmer häufig per Video dokumentiert wird, ist es abwegig, anzunehmen, nur eine weitere Kennzeichnung würde hier die Ermittlung von Polizeibeamten ermöglichen“, so Greilich. Daher sei zunächst abzuwarten, was die Ermittlungen aufgrund der angezeigten Sachverhalte ergäben.

„Geradezu absurd wird es, wenn das von Demonstrationsteilnehmern angefertigte Bildmaterial den Behörden ausdrücklich nicht für die Aufklärung von Vorwürfen gegen die Polizei zur Verfügung gestellt werden soll, wie es aus einschlägigen Aufrufen im Internet hervorgeht. Hier stellt sich die Frage, ob eine Aufklärung überhaupt gewollt ist, oder ob nicht vielmehr befürchtet wird, dass auch eigenes Fehlverhalten hier dokumentiert wurde, welches das polizeiliche Eingreifen im Einzelfall rechtfertigt?“, sagte Greilich.