Kennzeichenüberwachung

12.04.2012

GREILICH: Einsatz von Kennzeichenlesegeräten in Hessen verfassungsgemäß

„Ausweislich des 40. Tätigkeitsberichts des Hessischen Datenschutzbeauftragten erweist sich die in § 14 Absatz 5 HSOG neu geregelte Verwendung von Kennzeichenlesegeräten nach ersten Anlaufschwierigkeiten auch in der Praxis eindeutig als verfassungsgemäß“, erklärte heute der innen- und datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang GREILICH.

Weiter erklärte Greilich, der auch stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion ist:

„Nachdem jetzt die Zulässigkeit der hessischen Vorgehensweise feststeht und die Erfassung von Kennzeichen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Schranken erfolgt, gilt es zu überprüfen, welche tatsächlichen Erfolge durch dieses Instrument erreicht werden. Erst durch die Bewertung in der Praxis kann nämlich sicher festgestellt werden, ob der Nutzen staatlicher Maßnahmen den damit zwangsläufig verbundenen Eingriff in Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger politisch rechtfertigt.“

Der FDP-Politiker hat deshalb eine kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet und kündigte an, anhand deren Beantwortung eine erste Bewertung vornehmen zu wollen. Er fragt unter anderem nach der Häufigkeit der Einsätze von Kennzeichenlesegeräten, Zahl der Treffer aus dem Fahndungsbestand sowie Art und Zahl mit Hilfe dieses Mittels aufgeklärter Straftaten.

Zur Kleinen Anfrage