Keine Vollverschleierung im Schulunterricht

31.01.2018
  • Gesetzliche Regelung notwendig – Erlass nicht ausreichend
  • Bestmögliche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler
  • Übernahme einer Gesetzesänderung aus Niedersachsen

Die FDP-Fraktion hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes eingebracht. Hintergrund sind mögliche Probleme, die sich im Schulalltag aus der Vollverschleierung muslimischer Schülerinnen ergeben. Der schulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Wolfgang GREILICH erklärte: „Wir möchten, dass jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft und religiösen Hintergrund bestmögliche Bildungschancen erhält. Dazu ist es notwendig, dass der Unterricht und das Schulleben optimal gestaltet werden. Hierfür sind direkte Kommunikation und Interaktion zentrale Elemente, die nicht gestört werden dürfen. Aus diesem Grund möchten wir rechtlich Klarheit schaffen und die Vollverschleierung untersagen. Hier ist eine gesetzliche Regelung notwendig. Ein Erlass des Kultusministeriums reicht nicht aus, da es sich um einen Eingriff in Grundrechte handele, der eines Gesetzes bedarf.“

„Die Erfahrungen aus Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern, vor allem deren Reaktionen auf unsere Initiative, zeigen deutlich, dass ein Regelungsbedarf besteht. Mir wurde von mindestens einem Fall berichtet, in dem eine couragierte Schulleiterin – übrigens ohne Kenntnis der Rechtsauffassung des HKM – einer junge Frau, die vollverschleiert und mit schwarzen Handschuhen in der Schule erschien, offensichtlich nachdrücklich genug klarmachte, dass sie so nicht am Unterricht teilnehmen kann. Das ist gut gegangen, weil die Schülerin klein beigab und sich insbesondere auch nicht rechtlich gegen das Vorgehen der Schulleiterin wehrte. Dies belegt, dass wir denen, die draußen in den Schulen den Kopf hinhalten, die Möglichkeit schaffen müssen, juristisch sauber und ohne Angriffsflächen ihren Job zu machen.“

Greilich weiter:

„Wir haben uns bewusst entschieden, die einstimmig verabschiedete Schulgesetzänderung aus Niedersachsen für Hessen zu übernehmen. Die dortige Diskussion hat gezeigt, dass mit dieser gesetzlichen Regelung die Integration nicht erschwert wird, sondern dass vielmehr ein wichtiges Hemmnis abgebaut wird. Durch die Mitwirkungspflicht der Schülerinnen und Schüler wird zudem deutlich, dass alle an der Schule Beteiligten dazu beitragen, Bildungschancen zu erhöhen und sie auch zu nutzen. Wir wollen sicherstellen, dass die Kommunikation auf allen Ebenen des Schullebens gewährleistet ist und damit die Anforderungen des Bildungs- und Erziehungsauftrags erfüllbar sind.

Mit dem Gesetzentwurf wird eine Regelung gefunden, die die Unsicherheit der Lehrkräfte und Schulleitungen aufgreift. Zudem sind wir der Überzeugung, dass diese im Hessischen Landtag auf eine breite Zustimmung stoßen kann, wenn wir eine sachorientierte Debatte führen. Diesbezüglich sind wir sehr zuversichtlich, da die Änderung des Schulgesetzes in Niedersachsen vom ganzen Haus beschlossen wurde.“