Kein Steuerrabatt für Stundenhotels

08.03.2010

„Mit seiner Pressemitteilung zur Steuervergünstigung für Stundenhotels hat sich der SPD-Landtagsabgeordnete Norbert Schmitt erneut als finanzpolitischer Laiendarsteller entlarvt. Wie die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder jetzt in einem Anwendungserlass ausdrücklich bekräftigt haben, kommt das Prostitutionsgewerbe nicht in den Genuss der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Umsatzsteuerermäßigung für das Hotelgewerbe“, so Alexander Noll, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter sagte Noll:
„Norbert Schmitt hat wieder einmal ein Eigentor geschossen, als er unlängst in einer Pressemitteilung behauptete, im Frankfurter Bahnhofsviertel knallten die Sektkorken, weil die Absenkung der Umsatzsteuer auch für Stundenhotels gelte. Hätte der SPD-Abgeordnete seriöser gearbeitet und ein bisschen mehr Geduld gehabt, statt zwanghaft um reißerische Schlagzeilen zu buhlen, hätte er sich den peinlichen Lapsus erspart.“

Nach Angaben des FDP-Landtagsabgeordneten geht aus der Antwort des hessischen Finanzministers auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hervor, dass der Begriff des Stundenhotels nicht eindeutig zu definieren sei und dass sich der gesenkte Steuersatz ausdrücklich auf solche Hotels beziehe, die tatsächlich Fernfahrer oder Fluggäste stundenweise beherbergen. „Es war nie die Absicht der Bundesregierung, mit der Umsatzsteuerabsenkung für Hotels die Prostitution steuerlich zu begünstigen“, unterstrich Noll. Genau dies habe Norbert Schmitt in seinem verantwortungslosen Boulevard-Stil getan. „Zu früh gefreut, Herr Schmitt“.