Käßmanns Trunkenheitsfahrt

24.02.2010

„523 getötete und rund 7000 schwerverletzte Opfer von betrunkenen Autofahrern im Jahr 2009 machen deutlich, dass sich bei Alkohol im Straßenverkehr jede Relativierung verbietet“, so Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter sagte Greilich:
„Bei allem Verständnis für Straftäter darf man nicht die Opfer aus den Augen verlieren. Deshalb sehe ich mit großer Sorge die Tendenz, in der öffentlichen Diskussion um die Alkoholfahrt der EKD-Ratsvorsitzenden Margot Käßmann die Gefährlichkeit von Trunkenheitsfahrten zu verharmlosen. Dies gefährdet die generalpräventive Wirkung der schweren staatlichen Strafandrohung und kann dazu beitragen, die Erfolge der Aufklärungsarbeit der letzten Jahre zu gefährden. Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt, das mehr oder weniger gesellschaftlich akzeptiert werden darf, sondern eine als gemeingefährlich eingestufte Straftat, die deshalb von unserem Rechtsstaat schon als einfache, folgenlose Trunkenheitsfahrt im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedroht ist. Dies sollte jeder bedenken, der sich mit viel Verständnis für Frau Käßmann und ihre Alkoholfahrt äußert.“