JVA Hünfeld

30.10.2012

MÃœLLER: Erneuter Beleg für unsauberen Politikstil der Opposition – Teilprivatisierung erweist sich als wirtschaftliches Erfolgskonzept

„Der Vorwurf der Opposition, dass das Justizministerium bei der Beantwortung von Fragen zögern würde, ist schlichtweg falsch und ein weiteres deutliches Indiz für den unredlichen Politikstil der Oppositionsparteien. Fakt ist, dass der besagte Fragenkatalog zur JVA Hünfeld erst mit gehöriger Verspätung nach der letzten Sitzung des Unterausschusses Justizvollzug das Justizministerium erreicht hat. Seitdem hat die entsprechende Fachabteilung über die Herbstferien mit Nachdruck daran gearbeitet, die Fragen ordnungsgemäß zu beantworten, um sie vor der nächsten Sitzung des Unterausschusses Justizvollzug vorlegen zu können. Die Sachlage ist also eindeutig: Mit simpler Polemik müht sich die SPD, wieder einmal ein vernünftiges und effektives Vorhaben der Landesregierung zu attackieren“, so Stefan MÜLLER, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Müller erklärte weiter:

„Auch mit Ihrer Kritik an der Wirtschaftlichkeit der Teilprivatisierung der JVA Hünfeld, beweist die Opposition erneut, dass es ihr offensichtlich am nötigen Sachverstand mangelt, um sich konstruktiv in die Diskussion einzubringen. Der Vertrag mit dem Anbieter wurde nach den Erfahrungen aus dem Pilotprojekt sowie der Prüfung durch den Hessischen Rechnungshof an einigen Stellen weiter verbessert. Die Teilprivatisierung hat sich sowohl in der vollzuglichen als auch in der rechtlichen Praxis als Erfolgskonzept erwiesen. Wir als Liberale begrüßen es daher, dass nach umfassender Bewertung der Angebote nach wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien ein kompetenter Betreiber ausgewählt wurde, mit dem heute ein Vertrag für die weitere Zusammenarbeit unterschrieben wurde. Auf diese Weise ist die Zukunft dieses wirtschaftlich sinnvollen Modells gesichert.

Der Vertrag mit dem Anbieter gewährleistet eine Kontinuität in der Vollzugsarbeit und für die Arbeitsplätze der Beschäftigten des privaten Partners. Zudem sei hervorzuheben, dass er sich dank des Kostenvorteils auch für die hessischen Bürgerinnen und Bürger eindeutig rechnet. Auch diese Zahlen wurden bereits im Ausschuss vorgelegt und präsentiert.“