JVA Hünfeld

25.07.2012

MÜLLER: Teilprivatisierung ist wirtschaftlich sinnvoll und rechnet sich für die Bürger
„Die Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt Hünfeld hat sich sowohl in der vollzuglichen als auch in der rechtlichen Praxis als Erfolgskonzept erwiesen.“

Daher begrüßen wir es als Liberale im Hessischen Landtag, dass nach umfassender Bewertung der Angebote nach wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien ein kompetenter Betreiber ausgewählt wurde. Auf diese Weise wird das wirtschaftlich sinnvolle Modell zukunftsorientiert fortgesetzt“, erklärte Stefan MÜLLER, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter erklärte Müller:

„Es ist von entscheidender Bedeutung, dass eine Privatisierung wirtschaftlich zweckdienlich und lohnend ist. Dank der eingehenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Rahmen des Vergabeverfahrens konnte festgestellt werden, dass eine teilprivatisierte Lösung im Vergleich zum staatlichen Betrieb der Justizvollzugsanstalt einen erheblichen Kostenvorteil erbringt. Neben dem positiven Verhandlungsergebnis mit dem neuen Betreiber ist hierfür auch die Umsetzung der Optimierungsempfehlungen des Hessischen Rechnungshofes verantwortlich.

Zudem ist in diesem Zusammenhang zu betonen, dass bei der Vergabe darauf geachtet wurde, dass keine hoheitlichen Aufgaben auf private Anbieter übertragen werden. Der Vertrag mit dem Anbieter gewährleistet nicht nur eine Kontinuität in der Vollzugsarbeit und für die Arbeitsplätze der Beschäftigten des privaten Partners, sondern, rechnet sich dank des Kostenvorteils auch für die hessischen Bürgerinnen und Bürger.“